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	<title>OLG Jena Archive - R&amp;U</title>
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		<title>OLG Jena verurteilt Mercedes-Benz im Dieselverfahren – Kläger erhält Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Selge]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2025 08:44:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Automotive]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az. 10 U 49/24) hat am 4. November 2025 ein für Verbraucher erfreuliches Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt: Die Mercedes-Benz Group [&#8230;]</p>
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<p>Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az. 10 U 49/24) hat am <strong>4. November 2025</strong> ein für Verbraucher erfreuliches Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt: Die <strong>Mercedes-Benz Group AG</strong> wurde verurteilt, an den Kläger <strong>5.133,02 € Schadensersatz</strong> zu zahlen.</p>



<p>Der Fall betrifft einen <strong>Mercedes GLC 220 d 4Matic</strong> mit dem <strong>Dieselmotor OM 651</strong>. Das Fahrzeug war mit einem <strong>SCR-System</strong> zur Abgasreinigung mittels AdBlue ausgestattet. Nach Auffassung des Gerichts stellte jedoch die konkrete Ausgestaltung der SCR-Steuerung – insbesondere die Umschaltlogik zwischen verschiedenen Dosiermodi – eine <strong>unzulässige Abschalteinrichtung</strong> dar. Diese führte dazu, dass die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt wurde, wodurch die Stickoxidwerte im realen Fahrbetrieb höher ausfallen konnten als auf dem Prüfstand.</p>



<p>Der Kläger, vertreten durch die <strong>Kanzlei Rogert &amp; Ulbrich</strong>, hatte daraufhin Schadensersatz verlangt. Während das Landgericht Erfurt bereits in erster Instanz zugunsten des Käufers entschieden hatte, legte Mercedes-Benz Berufung ein – jedoch ohne Erfolg. Das OLG Jena bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil und stellte klar, dass Mercedes dem Kläger aufgrund eines <strong>fahrlässigen Verstoßes gegen § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV</strong> haftet.</p>



<p>Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Mercedes dem Käufer eine <strong>unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung</strong> erteilt hatte, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abgassteuerung in Verkehr gebracht wurde. Weder die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch das nachträgliche Software-Update änderten etwas an der Haftung. Der Versuch des Konzerns, sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum zu berufen, blieb ebenfalls ohne Erfolg.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Dieselbesitzer. Es zeigt, dass auch nach Software-Updates eine Haftung der Hersteller bestehen bleibt, wenn die Abgasreinigung technisch weiterhin manipuliert wird. Betroffene Käufer können somit weiterhin erfolgreich <strong>Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz</strong> geltend machen.</p>
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