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	<title>Maklerprovision Archive - R&amp;U</title>
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	<description>Verbraucheranwälte</description>
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	<title>Maklerprovision Archive - R&amp;U</title>
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		<title>BGH-Urteil Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Maklercourtage für Einfamilienhäuser</title>
		<link>https://ru.law/bgh-urteil-verstoss-gegen-den-halbteilungsgrundsatz-bei-maklercourtage-fuer-einfamilienhaeuser/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Mar 2025 09:16:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerprovision]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Maklerprovision bei einem Immobilienkauf unwirksam ist, wenn die Provision von Käufer und Verkäufer nicht in gleicher Höhe vereinbart wurde, wie es der Halbteilungsgrundsatz in § 656c BGB vorschreibt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-verstoss-gegen-den-halbteilungsgrundsatz-bei-maklercourtage-fuer-einfamilienhaeuser/">BGH-Urteil Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Maklercourtage für Einfamilienhäuser</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 32/24</strong></p>



<p>BGH-Urteil zum Maklerrecht: Unwirksamkeit eines Provisionsanspruchs bei ungleicher Maklercourtage</p>



<p>Der für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 6. März 2025 (Az. I ZR 32/24) entschieden, dass eine Maklerprovision unwirksam ist, wenn sie nicht in gleicher Höhe sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer – sofern dieser als Verbraucher handelt – vereinbart wurde. Dies ergibt sich aus dem in <strong>§ 656c Abs. 1 BGB</strong> verankerten Halbteilungsgrundsatz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-sachverhalt">Sachverhalt</h2>



<p>Eine Maklerin hatte mit den Käufern eines Einfamilienhauses eine Courtagevereinbarung geschlossen. Die Immobilie, bestehend aus einem Wohnhaus mit Büroanbau und Garage, wurde ihr zuvor von der Ehefrau des Verkäufers zur Vermittlung überlassen. Während für den Verkäufer eine andere Provisionsregelung getroffen wurde, sollten die Käufer eine höhere Maklercourtage entrichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-prozessverlauf">Prozessverlauf</h2>



<p>Das <strong>Landgericht Düsseldorf</strong> wies die Klage der Maklerin auf Zahlung der Provision ab. Das <strong>Oberlandesgericht Düsseldorf</strong> bestätigte die Entscheidung, da der Maklervertrag gegen <strong>§ 656c BGB</strong> verstoße und damit nichtig sei. Mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof verfolgte die Maklerin ihren Zahlungsanspruch weiter – jedoch ohne Erfolg.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-entscheidung-des-bundesgerichtshofs">Entscheidung des Bundesgerichtshofs</h2>



<p>Der Bundesgerichtshof bestätigte die Unwirksamkeit der Provisionsvereinbarung. Da die Maklerin nicht von beiden Parteien des Kaufvertrags eine gleich hohe Courtage gefordert hatte, verstieß der Vertrag gegen <strong>§ 656c Abs. 1 Satz 1 BGB</strong> und war daher gemäß <strong>§ 656c Abs. 2 Satz 1 BGB</strong> nichtig.</p>



<p>Zudem stellte das Gericht klar, dass die Regelungen zum Halbteilungsgrundsatz auch dann Anwendung finden, wenn die Maklerbeauftragung nicht direkt durch den Verkäufer, sondern durch eine dritte Person – hier die Ehefrau des Verkäufers – erfolgt. Dies diene dem Verbraucherschutz, da Käufer nicht durch ungleiche Provisionsvereinbarungen benachteiligt werden dürften.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedeutung der Entscheidung</h2>



<p>Mit diesem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbrauchern im Immobilienkauf und stellt klar, dass Makler sich nicht durch Umgehungskonstruktionen der Pflicht zur gleichmäßigen Provisionsverteilung entziehen können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-verstoss-gegen-den-halbteilungsgrundsatz-bei-maklercourtage-fuer-einfamilienhaeuser/">BGH-Urteil Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Maklercourtage für Einfamilienhäuser</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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