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	<title>Corona-Impfung Archive - R&amp;U</title>
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	<title>Corona-Impfung Archive - R&amp;U</title>
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		<title>Auskunftsanspruch – Wie Impfgeschädigte an die Daten des Herstellers kommen</title>
		<link>https://ru.law/auskunftsanspruch-nach-%c2%a7-84a-amg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Selge]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 12:30:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Impfschäden]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Impfung]]></category>
		<category><![CDATA[Impfschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Voraussetzungen, Umfang und Bedeutung des Auskunftsanspruchs nach dem BGH-Urteil 2026 Wer nach einer Impfung dauerhaft krank wird, steht vor einem grundlegenden Problem: Die entscheidenden Informationen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/auskunftsanspruch-nach-%c2%a7-84a-amg/">Auskunftsanspruch – Wie Impfgeschädigte an die Daten des Herstellers kommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><strong>Voraussetzungen, Umfang und Bedeutung des Auskunftsanspruchs nach dem BGH-Urteil 2026</strong></strong></p>



<p>Wer nach einer Impfung dauerhaft krank wird, steht vor einem grundlegenden Problem: Die entscheidenden Informationen – welche Nebenwirkungen dem Hersteller bekannt waren, wie viele Verdächtsfälle gemeldet wurden, wie das Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffs bewertet wurde – liegen nicht beim Betroffenen. Sie liegen beim Hersteller. Das Arzneimittelgesetz gibt Betroffenen in dieser Situation ein rechtliches Werkzeug an die Hand: den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-84a-amg-uberhaupt">Was ist § 84a AMG überhaupt?</h2>



<p>Das Arzneimittelgesetz (AMG) enthält in §&nbsp;84 eine spezifische Haftungsregel für pharmazeutische Unternehmer. Wer durch ein Arzneimittel geschädigt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Als Hilfsnorm dazu dient §&nbsp;84a AMG: Dieser Auskunftsanspruch soll Betroffenen die Informationen verschaffen, die sie benötigen, um einen Schadensersatzanspruch nach §&nbsp;84 AMG überhaupt sachlich begründen zu können.</p>



<p>Der Hintergrund ist einfach: Die Beweislast für einen Arzneimittelschaden trägt in weiten Teilen der Geschädigte. Dieser hat aber in der Regel keinen Zugang zu den Produktdaten, Studienergebnissen und internen Meldesystemen des Herstellers. §&nbsp;84a AMG soll dieses strukturelle Informationsgefälle teilweise ausgleichen.</p>



<p>Wenn Sie wissen möchten, ob §&nbsp;84a AMG in Ihrem Fall relevant sein könnte, sprechen Sie Rogert&nbsp;&amp;&nbsp;Ulbrich an.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wer-kann-auskunft-verlangen">Wer kann Auskunft verlangen?</h2>



<p>Anspruchsberechtigt ist, wer darlegen kann, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den eingetretenen Schaden verursacht hat. Dabei ist kein Vollbeweis erforderlich. Es genügt, wenn ein Zusammenhang plausibel erscheint.</p>



<p>Der BGH hat in seinem Urteil vom 9.&nbsp;März 2026 klargestellt, was Plausibilität in diesem Zusammenhang bedeutet: Sie setzt nicht voraus, dass die Kausalität des Arzneimittels für den Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Plausibilität kann auch dann vorliegen, wenn mehr Gründe gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache sprechen. Für die Plausibilitätsfrage können insbesondere folgende Umstände relevant sein: der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Schadenseintritt, ein bereits behördlich anerkannter Impfschaden sowie fachärztliche Einschätzungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-umfasst-die-auskunft">Was umfasst die Auskunft?</h2>



<p>§&nbsp;84a Abs.&nbsp;1 AMG bestimmt den Gegenstand der Auskunft: Der Anspruch richtet sich auf dem pharmazeutischen Unternehmer bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie ihm bekannt gewordene Verdächtsfälle. Darüber hinaus erstreckt er sich auf sämtliche weitere Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Bedeutung sein können.</p>



<p>Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Anspruch in einem früheren Verfahren auf Informationen beschränkt, die sich auf das konkrete Krankheitsbild des Geschädigten beziehen. Diese Einschränkung hat der BGH ausdrücklich zurückgewiesen: Der Anspruch ist umfassend. Für die Bewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses eines Impfstoffs müssen alle bekannten Nebenwirkungen berücksichtigt werden, nicht nur die Symptomatik der einzelnen klagenden Person.</p>



<p>In der Praxis bedeutet das: Betroffene können unter Umständen verlangen, dass der Hersteller über das gesamte Spektrum gemeldeter Verdächtsfälle informiert, darunter auch Thrombosen, Herzmuskelentzündungen oder Nervenbeschwerden, die in anderen Betroffenenfällen dokumentiert wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-hurde-plausibilitat-statt-wahrscheinlichkeit">Die Hürde: Plausibilität statt Wahrscheinlichkeit</h2>



<p>Die vom BGH geschaffene Unterscheidung zwischen Plausibilität und Wahrscheinlichkeit ist das Kernstück des Urteils. In der Praxis hatte die Anforderung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit viele Betroffene faktisch ausgeschlossen: Wer die internen Herstellerdaten nicht kennt, kann selten beweisen, dass die Impfung überwiegend wahrscheinlich Ursache seines Schadens war. Das führte zu einem paradoxen Ergebnis – man brauchte die Auskunft, um den Anspruch auf Auskunft zu begründen.</p>



<p>Der BGH hat diese Zirkularität aufgebröselt: Für die Auskunft reicht Plausibilität. Für den Schadensersatz sind dann – auf Basis der erlangten Informationen – weitere Anforderungen zu erfüllen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-hersteller-die-auskunft-nicht-freiwillig-erteilen">Warum Hersteller die Auskunft nicht freiwillig erteilen</h2>



<p>Auch wenn der Auskunftsanspruch nach §&nbsp;84a AMG gesetzlich verankert ist, sollte man nicht erwarten, dass pharmazeutische Unternehmer diese Informationen ohne weiteres herausgeben. Die betroffenen Unternehmen verfügen über erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Interessen daran, interne Daten nicht offenzulegen. Erfahrungsgemäß ist eine rechtliche Durchsetzung des Anspruchs erforderlich.</p>



<p>§&nbsp;84a AMG sieht in Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;4 einen Ausnahmetatbestand vor: Ein Auskunftsanspruch besteht nicht, soweit Angaben auf gesetzlicher Grundlage geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht. Diese Ausnahmeklausel gibt Herstellern einen Argumentationsspielraum. Ob die Berufung darauf im Einzelfall berechtigt ist, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden.</p>



<p>Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Auskunftsanspruch in Ihrem Fall in Frage kommt, sollten Sie nicht auf eine freiwillige Herausgabe vertrauen. Nehmen Sie Kontakt auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-lohnt-sich-ein-anwalt">Wann lohnt sich ein Anwalt?</h2>



<p>Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG ist ein technisch anspruchsvoller Ansatz, der präzise rechtliche Kenntnisse voraussetzt. Die Formulierung des Auskunftsbegehrens, die Argumentation zur Plausibilität und die gerichtliche Durchsetzung sind nicht ohne Weiteres ohne anwaltliche Unterstützung zu bewältigen. Gleichzeitig sollten Sie beachten, dass Verjährungsfristen laufen können. Sind Sie rechtsschutzversichert, sollten Sie vor der Mandatierung prüfen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>§&nbsp;84a AMG gibt Impfgeschädigten ein wichtiges Recht: den Zugang zu den Informationen, die beim Hersteller liegen und die für eine sachgerechte Einschätzung der eigenen Lage unabdingbar sind. Das BGH-Urteil vom 9.&nbsp;März 2026 hat dieses Recht erheblich gestärkt. Es bleibt aber bei einer Prüfung des Einzelfalls: Der Auskunftsanspruch ist kein automatischer Weg zu Schadensersatz, sondern ein notwendiger erster Schritt, um die eigene Situation überhaupt transparent zu machen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/auskunftsanspruch-nach-%c2%a7-84a-amg/">Auskunftsanspruch – Wie Impfgeschädigte an die Daten des Herstellers kommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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		<title>BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden – Was das für Betroffene bedeutet</title>
		<link>https://ru.law/bgh-urteil-zu-corona-impfschaeden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Selge]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 12:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Impfschäden]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Impfung]]></category>
		<category><![CDATA[Impfschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das wichtigste Gericht Deutschlands hat entschieden: Wer nach einer Corona-Impfung krank wurde, hat jetzt ein stärkeres Recht auf Auskunft. Nach einer Corona-Impfung plötzlich krank werden [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-zu-corona-impfschaeden/">BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden – Was das für Betroffene bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><strong>Das wichtigste Gericht Deutschlands hat entschieden: Wer nach einer Corona-Impfung krank wurde, hat jetzt ein stärkeres Recht auf Auskunft.</strong></strong></p>



<p>Nach einer Corona-Impfung plötzlich krank werden – und dann nicht einmal erfahren können, was der Hersteller über mögliche Risiken wusste. Genau das war für viele Betroffene lange die Realität. Der Bundesgerichtshof (BGH) – das höchste Gericht für Zivilsachen in Deutschland – hat das am 9.&nbsp;März 2026 geändert. Das Urteil bedeutet: Die Hürde, um Auskunft vom Impfstoffhersteller zu bekommen, ist jetzt deutlich niedriger. Rogert&nbsp;&amp;&nbsp;Ulbrich erklärt, was das konkret bedeutet – und was es nicht bedeutet.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-uberhaupt-passiert">Was ist überhaupt passiert?</h2>



<p>Pia Aksoy ist Zahnärztin aus Mainz. Am 5.&nbsp;März 2021 ließ sie sich mit dem damals neuen AstraZeneca-Impfstoff <a href="https://ru.law/bgh-urteil-zu-vaxzevria/">Vaxzevria </a>gegen Corona impfen. Drei Tage später war sie auf einem Ohr dauerhaft taub.</p>



<p>Die Berufsgenossenschaft – eine staatliche Behörde – erkannte den Impfschaden offiziell an. Trotzdem scheiterte sie mit ihrer Klage gegen AstraZeneca: weder das Landgericht Mainz noch das Oberlandesgericht Koblenz gaben ihr recht. Die Gerichte verlangten zu viel. Sie sollte erst beweisen, dass die Impfung die Ursache war – obwohl sie genau die Informationen dafür brauchte, die AstraZeneca ihr verweigerte.</p>



<p>Dieses Paradox hat der BGH jetzt aufgelöst.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-hat-der-bgh-entschieden">Was hat der BGH entschieden?</h2>



<p>Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben und den Fall zurück an dieses Gericht geschickt (Aktenzeichen: VI&nbsp;ZR&nbsp;335/24). Das bedeutet: Das OLG Koblenz muss jetzt neu entscheiden – mit niedrigeren Anforderungen.</p>



<p>Die wichtigste Aussage des BGH: Für den Anspruch auf Auskunft reicht es, wenn ein Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden plausibel ist. Plausibel bedeutet: Es könnte so gewesen sein. Nicht: Es war mit Sicherheit oder überwiegend wahrscheinlich so.</p>



<p>Ein Beispiel zum Verständnis: Jemand trinkt ein Glas Wasser und wird kurz danach krank. Das allein reicht nicht. Aber wenn das Wasser bekanntermaßen verunreinigt war und ähnliche Erkrankungen bei anderen auftraten, ist ein Zusammenhang plausibel. So ähnlich funktioniert der Gedanke beim Auskunftsanspruch.</p>



<p>Haben Sie nach einer Corona-Impfung Gesundheitsschäden erlitten? Sprechen Sie mit Rogert&nbsp;&amp;&nbsp;Ulbrich, bevor Fristen ablaufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-bedeutet-auskunftsanspruch">Was bedeutet „Auskunftsanspruch“</h2>



<p>Das Arzneimittelgesetz (AMG) enthält eine Regel, die viele nicht kennen. Sie heißt Auskunftsanspruch und steckt in §&nbsp;84a des Gesetzes.</p>



<p>Sie besagt sinngemäß: Wenn jemand durch ein Medikament oder einen Impfstoff möglicherweise Schaden genommen hat, kann er vom Hersteller Informationen verlangen. Zum Beispiel: Was wusste der Hersteller über mögliche Nebenwirkungen? Wie viele Menschen haben ähnliche Beschwerden gemeldet? Welche internen Erkenntnisse gibt es über Risiken des Produkts?</p>



<p>Diese Auskunft ist kein Selbstzweck. Sie ist der erste Schritt. Erst wenn man weiß, was der Hersteller intern kannte, kann man beurteilen, ob ein Schadensersatzanspruch in Frage kommt.</p>



<p>Bislang scheiterten viele Betroffene genau hier: Die Gerichte verlangten vor der Auskunft schon den Beweis eines Zusammenhangs. Dafür brauchte man aber die Auskunft. Ein Kreislauf, der nun durchbrochen wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-informationen-muss-der-hersteller-jetzt-herausgeben">Welche Informationen muss der Hersteller jetzt herausgeben?</h2>



<p>Der Auskunftsanspruch ist laut BGH umfassend. Das bedeutet konkret: Der Hersteller muss nicht nur Informationen über die Beschwerde herausgeben, die der Betroffene selbst hat. Er muss alle bekannten Nebenwirkungen und Verdächtsfälle offenlegen – also das gesamte Bild.</p>



<p>Warum das so wichtig ist: Um festzustellen, ob ein Impfstoff insgesamt ein schlechtes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko hatte, braucht man alle verfügbaren Daten. Nur ein Ausschnitt reicht nicht.</p>



<p>Im Fall von Frau Aksoy bedeutet das zum Beispiel: AstraZeneca muss nicht nur Informationen zu plötzlichem Hörverlust herausgeben, sondern auch zu Thrombosen, Hirnvenenthrombosen und anderen gemeldeten Schäden bei Vaxzevria.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-dieses-urteil-nicht-bedeutet">Was dieses Urteil nicht bedeutet</h2>



<p>Das ist ein wichtiger Punkt, den man klar benennen muss: Das BGH-Urteil bedeutet nicht, dass Impfstoffhersteller jetzt Schadensersatz zahlen muss. Es bedeutet auch nicht, dass alle Betroffenen automatisch Geld bekommen.</p>



<p>Das Urteil entscheidet nur über die Auskunft. Ob tatsächlich Schadensersatz besteht, ist eine ganz eigene Frage. Dafür müsste unter anderem bewiesen werden, dass der Impfstoff zum Zeitpunkt der Impfung insgesamt ein schlechtes Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Das ist rechtlich schwierig und anspruchsvoll.</p>



<p>Zusammengefasst: Das Urteil öffnet eine Tür. Was dahinter liegt, muss dann fall-für-Fall herausgefunden werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wer-konnte-davon-profitieren">Wer könnte davon profitieren?</h2>



<p>Laut Fachkreisen waren bundesweit rund 5.000 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden anhängig. Für einen Teil dieser Verfahren könnte das Urteil eine neue Möglichkeit eröffnen.</p>



<p>Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: In manchen Fällen wurde nur auf Schadensersatz, nicht aber auf Auskunft geklagt. Ob ein Auskunftsanspruch dann noch durchgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob er bereits verjährt ist. Wer bisher nichts unternommen hat, sollte daher nicht weiter warten.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-sollte-ich-einen-anwalt-einschalten">Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?</h2>



<p>Wenn Sie nach einer Corona-Schutzimpfung dauerhaft krank wurden und einen Zusammenhang für möglich halten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich rechtlich beraten zu lassen. Besonders dann, wenn eine Behörde Ihren Impfschaden bereits anerkannt hat, ist die Plausibilität eines Zusammenhangs möglicherweise gut begründbar.</p>



<p>Fristen laufen. Je länger man wartet, desto größer wird das Risiko, dass Ansprüche verjähren. Sind Sie rechtsschutzversichert, sollten Sie vorab klären, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.</p>



<p>Weitere Informationen zum Auskunftsanspruch bei Corona-Impfschäden finden Sie hier.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit-ein-wichtiger-schritt-aber-kein-selbstlaufer">Fazit: Ein wichtiger Schritt – aber kein Selbstläufer</h2>



<p>Das BGH-Urteil vom 9.&nbsp;März 2026 ist eine echte Veränderung für Menschen, die nach einer Corona-Impfung krank geworden sind. Die Behörde oder das Gericht muss jetzt nicht mehr erst einen fast vollständigen Beweis verlangen, bevor Auskunft erteilt wird. Es reicht, wenn ein Zusammenhang nachvollziehbar erscheint.</p>



<p>Das verändert die Ausgangslage. Es ist aber kein Garant für Schadensersatz und kein Freifahrtschein. Es ist der erste Schritt zu mehr Transparenz – und damit zur Möglichkeit, die eigene Situation überhaupt erst sachgerecht einschätzen zu lassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-zu-corona-impfschaeden/">BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden – Was das für Betroffene bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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		<title>BGH-Urteil zu Vaxzevria – Was Impfgeschädigte jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://ru.law/bgh-urteil-zu-vaxzevria/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Selge]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 09:03:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Impfschäden]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Impfung]]></category>
		<category><![CDATA[Impfschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Vaxzevria]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 die Rechtsposition von Personen gestärkt, die nach einer Vaxzevria-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben. Am 9. März 2026 hat [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-zu-vaxzevria/">BGH-Urteil zu Vaxzevria – Was Impfgeschädigte jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 die Rechtsposition von Personen gestärkt, die nach einer Vaxzevria-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben.</strong></p>



<p>Am 9. März 2026 hat der Bundesgerichtshof ein grundlegendes Urteil zur Arzneimittelhaftung nach Vaxzevria-Impfungen gesprochen (Az. VI ZR 335/24). Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG und den Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG. Rogert &amp; Ulbrich vertreten bundesweit Mandanten bei Impfschadensansprüchen und begleiten diese Entwicklung der Rechtsprechung.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-der-sachverhalt-horsturz-drei-tage-nach-der-impfung">Der Sachverhalt: Hörsturz drei Tage nach der Impfung</h2>



<p>Eine damals 40-jährige Zahnärztin wurde am 5. März 2021 mit dem COVID-19-Impfstoff Vaxzevria geimpft. Unmittelbar nach der Impfung bemerkte sie ein Kribbeln in der linken Hand. Drei Tage später stellte sie einen vollständigen Hörverlust auf dem rechten Ohr fest, begleitet von Tinnitus, Gangunsicherheit und Taubheitsgefühlen. Die Universitätsmedizin diagnostizierte einen idiopathischen Hörsturz. Eine Wiederherstellung des Hörvermögens ist nicht mehr zu erwarten.</p>



<p>Die Klägerin machte gegen AstraZeneca als pharmazeutische Unternehmerin Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Landgericht Mainz und OLG Koblenz wiesen die Klage ab. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.</p>



<p>Haben Sie nach einer Vaxzevria-Impfung gesundheitliche Beschwerden erlitten? Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Fristen ablaufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-das-gericht-entschieden-hat">Was das Gericht entschieden hat</h2>



<p>Das Gericht hat mehrere wichtige Punkte klargestellt, die für alle Betroffenen gelten.</p>



<p>Erstens: Sie müssen nicht beweisen, dass der Impfstoff Ihren Schaden verursacht hat. Es reicht, wenn es plausibel ist – also nachvollziehbar. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt: Selbst wenn im Moment mehr gegen den Impfstoff als Ursache spricht als dafür, können Sie trotzdem Auskunft verlangen.</p>



<p>Zweitens: Wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung eng ist und keine andere Ursache nachweisbar ist, wird gesetzlich vermutet, dass der Impfstoff Schuld war. Der Hersteller muss dann beweisen, dass etwas anderes dahintersteckt – und zwar etwas Konkretes.</p>



<p>Drittens: Die Ärzte haben bei der Klägerin einen sogenannten »idiopathischen Hörsturz« diagnostiziert. Das bedeutet nur, dass die Ursache medizinisch nicht eindeutig festgestellt wurde. Das Gericht stellt klar: Das ist kein Beweis, dass der Impfstoff nicht schuld war. Es bedeutet lediglich, dass man es nicht sicher sagen kann.</p>



<p>Das sind gute Nachrichten für alle Betroffenen. Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen, wie Ihre persönliche Ausgangslage ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-informationen-konnen-sie-vom-hersteller-verlangen">Welche Informationen können Sie vom Hersteller verlangen?</h2>



<p>Bevor man Schadensersatz einklagen kann, hat man das Recht, vom Pharmaunternehmen Auskunft zu verlangen: Was war dem Unternehmen über Risiken des Impfstoffs bekannt? Welche Nebenwirkungen wurden gemeldet?</p>



<p>Bisherige Gerichte haben dieses Recht oft eingeschränkt: Auskunft gebe es nur über Nebenwirkungen, die genau zum eigenen Krankheitsbild passen. Der Bundesgerichtshof sagt jetzt klar: Das ist falsch. Sie können umfassend Auskunft verlangen – über alle bekannten Risiken des Impfstoffs, auch über solche, die andere Betroffene betreffen. Nur wer das große Bild kennt, kann beurteilen, ob ein Arzneimittel insgesamt mehr schadet als nützt.</p>



<p>Unterschreiben Sie keine Vergleiche und akzeptieren Sie keine Abweisungen, bevor Sie diesen Auskunftsanspruch geltend gemacht haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-mit-der-offiziellen-zulassung-des-impfstoffs">Was ist mit der offiziellen Zulassung des Impfstoffs?</h2>



<p>Vaxzevria war von der Europäischen Union offiziell zugelassen. Viele Gerichte haben das als Argument genutzt: Eine offizielle Zulassung bedeute, der Impfstoff sei sicher – und damit könne man keinen Schadensersatz verlangen.</p>



<p>Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Eine Zulassung ist eine Entscheidung auf Basis des damaligen Wissensstands. Für den Schadensersatzprozess zählt, was die Wissenschaft heute weiß. Und diesen aktuellen Stand muss ein Gericht durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln – nicht durch Verweis auf alte Behördenbewertungen.</p>



<p>Das OLG Koblenz hatte genau das nicht getan – und deshalb wurde sein Urteil aufgehoben.</p>



<p>Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Verfahren auf veralteten Grundlagen beruht, lassen Sie die Entscheidung überprüfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-bedeutet-das-fur-sie-personlich">Was bedeutet das für Sie persönlich?</h2>



<p>Wenn Sie nach einer Vaxzevria-Impfung erkrankt sind und bisher gedacht haben, rechtlich nichts tun zu können, sollten Sie Ihre Situation neu bewerten lassen. Das gilt besonders, wenn Ihr Arzt die Erkrankung als »ohne erkennbare Ursache« eingestuft hat, wenn eine Klage bereits abgewiesen wurde oder wenn Sie bisher keine rechtliche Beratung hatten.</p>



<p>Wichtig: Für Schadensersatzansprüche gelten Fristen. Wer 2021 geimpft wurde und frühzeitig von seinem Schaden erfahren hat, sollte nicht länger warten.</p>



<p>Lesen Sie <a href="https://ru.law/wp-content/uploads/2026/03/VI_ZR_335-24.pdf">hier </a>das gesamte Urteil.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-rogert-amp-ulbrich-ihre-anwalte-bei-impfschadenssachen"><strong>Rogert &amp; Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschadenssachen</strong></h2>



<p>Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich sind auf Schadensersatzansprüche nach dem Arzneimittelgesetz spezialisiert. Die Kanzlei Rogert &amp; Ulbrich begleitet seit 2021 bundesweit Menschen, die nach einer Vaxzevria-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, und verfolgt die Rechtsprechung in diesem Bereich laufend.</p>



<p>Rogert &amp; Ulbrich prüfen, ob und wie ein Auskunfts- oder Schadensersatzanspruch für Sie durchgesetzt werden kann – außergerichtlich und vor Gericht. Dabei arbeiten wir mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die die individuelle Schadenssituation begutachten.</p>



<p>Sie möchten wissen, ob Ihnen Ansprüche zustehen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/bgh-urteil-zu-vaxzevria/">BGH-Urteil zu Vaxzevria – Was Impfgeschädigte jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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