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	<title>AGB Archive - R&amp;U</title>
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	<description>Verbraucheranwälte</description>
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	<title>AGB Archive - R&amp;U</title>
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	<item>
		<title>Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</title>
		<link>https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2025 07:03:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Palettentausch]]></category>
		<category><![CDATA[Palettentauschklausel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88666</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sind. Eine Vergütung für den Tausch muss vorgesehen sein, muss jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr genügt der Hinweis auf ihre Anwendung. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/">Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Bedingungen Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam sein können. Insbesondere ging es um die Anforderungen an die Vergütung für den Palettentausch und die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-dusseldorf">Urteil Landgericht Düsseldorf</h2>



<p>Auch über AGB kann eine Pflicht zum Palettentausch wirksam begründet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den Palettentausch eine Vergütung vorgesehen ist; diese muss nicht gesondert ausgewiesen sein. Für die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Geltung aus; eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht erforderlich. Entscheidend für die Wirksamkeit ist die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das LG Düsseldorf entschied, dass eine Pflicht zum Palettentausch auch über AGB wirksam begründet werden kann, sofern eine Vergütung für den Tausch vorgesehen ist, die nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Anwendung aus, eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht notwendig. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/">Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen</title>
		<link>https://ru.law/agb-klausel-zum-abstellen-von-fahrzeugen-nur-auf-videoueberwachten-parkplaetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 05:50:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abstellen Fahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Parkplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88658</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Bremen entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, Fahrzeuge nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligt. Fehlen solche Parkplätze auf der Transportroute, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Andernfalls sind Weisungen des Absenders einzuholen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug auf die Verpflichtung des Frachtführers, Fahrzeuge während des Transports ausschließlich auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, wurde kürzlich vom Landgericht Bremen geprüft. Die Entscheidung beleuchtet, ob eine solche Klausel den Frachtführer unangemessen benachteiligt oder überraschend im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-bremen">Urteil Landgericht Bremen</h2>



<p>Eine in AGB des Absenders enthaltene Verpflichtung des Frachtführers, das Fahrzeug während des Transports nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, ist weder überraschend nach § 305c BGB, noch benachteiligt diese den Frachtführer unangemessen nach § 307 BGB.</p>



<p>Sind auf der Transportroute keine videoüberwachten Parkplätze vorhanden, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder andere alternative Sicherungsmaßnahmen ergreifen, z.B. einen zweiten Fahrer einsetzen.</p>



<p>Nimmt der Frachtführer den Auftrag dennoch an, muss er jedenfalls vor der Durchführung entsprechend Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 CMR Weisungen des Absenders einholen, wie mit dem Transportauftrag weiter zu verfahren sei. Art. 14 Abs. 1 CMR gilt entsprechend, wenn sich die unmöglich einzuhaltenden Beförderungsbedingungen nicht aus dem Frachtbrief ergeben, aber sonst keine vertragsgemäße Beförderung möglich ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das Landgericht Bremen kam zu dem Schluss, dass eine Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, das Fahrzeug nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligend ist. Sollte auf der Transportroute kein geeigneter Parkplatz verfügbar sein, ist der Frachtführer verpflichtet, den Auftrag abzulehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Andernfalls muss er vor der Durchführung Weisungen des Absenders einholen, um den Transport ordnungsgemäß fortzusetzen.</p>
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