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	<title>Abstrakte Verweisung Archive - R&amp;U</title>
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	<description>Verbraucheranwälte</description>
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	<title>Abstrakte Verweisung Archive - R&amp;U</title>
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		<title>Abstrakte und konkrete Verweisung – die wichtigste Klausel im Nachprüfungsverfahren</title>
		<link>https://ru.law/abstrakte-konkrete-verweisung-bu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dario Kovac]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 08:16:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstrakte Verweisung]]></category>
		<category><![CDATA[BU-Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Konkrete Verweisung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warum der Versicherer nicht auf irgendeinen Beruf verweisen darf, wann eine andere Tätigkeit wirklich vergleichbar ist und wie Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf verteidigen Darf [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/abstrakte-konkrete-verweisung-bu/">Abstrakte und konkrete Verweisung – die wichtigste Klausel im Nachprüfungsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-der-versicherer-nicht-auf-irgendeinen-beruf-verweisen-darf-wann-eine-andere-tatigkeit-wirklich-vergleichbar-ist-und-wie-sie-ihren-zuletzt-ausgeubten-beruf-verteidigen"><strong>Warum der Versicherer nicht auf irgendeinen Beruf verweisen darf, wann eine andere Tätigkeit wirklich vergleichbar ist und wie Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf verteidigen</strong></h2>



<p>Darf mich die BU-Versicherung wirklich auf einen anderen Beruf verweisen? Nicht auf irgendeinen: Zulässig ist eine Verweisung nur, wenn Ihr Vertrag sie überhaupt erlaubt und die andere Tätigkeit nach Ausbildung, Erfahrung, Einkommen und sozialer Stellung wirklich vergleichbar ist. Rogert &amp; Ulbrich prüfen die Verweisungsklausel und verteidigen Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-verweisung-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung-bedeutet"><strong>Was Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet</strong></h2>



<p>Verweisung heißt: Der Versicherer erkennt zwar an, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, hält Sie aber für fähig, eine andere Tätigkeit auszuüben. Mit diesem Argument verweigert oder beendet er die BU-Rente. Die Verweisung ist damit einer der wirksamsten Hebel des Versicherers, gerade weil die Berufsunfähigkeit als solche oft gar nicht bestritten wird.</p>



<p>Man unterscheidet zwei Formen. Bei der abstrakten Verweisung genügt dem Versicherer ein theoretisch ausübbarer Vergleichsberuf. Bei der konkreten Verweisung knüpft er an eine Tätigkeit an, die Sie tatsächlich aufgenommen haben. Beide Formen unterliegen engen Voraussetzungen.</p>



<p>Aus Mandantensicht lautet die entscheidende Frage: Darf mich die BU-Versicherung wirklich auf einen anderen Beruf verweisen? Die Antwort ist klar: nicht auf irgendeinen. Der Versicherer kann Sie nicht beliebig auf eine andere Tätigkeit verweisen, nur weil Sie diese vielleicht theoretisch ausüben könnten.</p>



<p>Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Erstens muss Ihr Vertrag eine Verweisung überhaupt erlauben; maßgeblich ist nicht, was der Versicherer behauptet, sondern was in Ihren Versicherungsbedingungen steht. Zweitens muss die andere Tätigkeit Ihrer bisherigen nach Ausbildung, Erfahrung, Einkommen und sozialer Stellung wirklich vergleichbar sein.</p>



<p>Der Versicherer will Sie auf einen anderen Beruf verweisen? Prüfen Sie zuerst, welche Verweisung Ihr Vertrag überhaupt zulässt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-vorerkrankungen-wirklich-anzeigepflichtig-sind-und-welche-nicht"><strong>Welche Vorerkrankungen wirklich anzeigepflichtig sind – und welche nicht</strong></h2>



<p>Bei der abstrakten Verweisung hält der Versicherer Sie für fähig, eine andere, vergleichbare Tätigkeit auszuüben, ohne dass Sie diese tatsächlich ausüben müssen. Es genügt ihm der theoretische Verweis auf ein anderes Berufsbild, das Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.</p>



<p>Diese Form ist für Versicherte besonders nachteilig, weil sie an eine bloße Möglichkeit anknüpft. Viele aktuelle BU-Tarife verzichten deshalb ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung. Praktische Bedeutung hat sie heute vor allem in älteren Verträgen und im Nachprüfungsverfahren. Ob sie in Ihrem Vertrag vereinbart ist, lässt sich nur durch einen Blick in die Bedingungen klären.</p>



<p>Aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt Rechtsanwalt Dario Kovac, wie Versicherer einen passenden Vergleichsberuf konstruieren. Häufig wird ein Beruf gewählt, der auf dem Papier vergleichbar erscheint, der tatsächlichen Lebensstellung aber nicht standhält.</p>



<p>Der Versicherer beruft sich auf eine abstrakte Verweisung? Prüfen Sie, ob Ihr Tarif diese Klausel überhaupt enthält.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-konkrete-verweisung-wenn-sie-tatsachlich-einen-neuen-beruf-ausuben"><strong>Konkrete Verweisung: wenn Sie tatsächlich einen neuen Beruf ausüben</strong></h2>



<p>Bei der konkreten Verweisung knüpft der Versicherer an eine Tätigkeit an, die Sie real aufgenommen haben, etwa nach einer Umschulung oder weil Sie aus wirtschaftlicher Not heraus wieder arbeiten. Sie ist auch in Tarifen möglich, die auf die abstrakte Verweisung verzichten.</p>



<p>Aber auch hier gilt eine klare Grenze: Die neue Tätigkeit muss Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Maßgeblich ist dabei nicht die bloße Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Ausgestaltung der neuen Tätigkeit, also Aufgaben, Anforderungen, Arbeitszeit und Verdienst. Eine deutlich geringer bezahlte oder gesellschaftlich niedriger bewertete Tätigkeit dürfen Sie ausüben, ohne Ihren Anspruch zu verlieren. Wer aus finanzieller Notlage einen schlechter gestellten Job annimmt, gibt damit nicht automatisch seine BU-Rente auf.</p>



<p>Der Versicherer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die neue Tätigkeit vergleichbar ist. Allein die Tatsache, dass Sie wieder arbeiten, genügt nicht.</p>



<p>Sie arbeiten trotz Berufsunfähigkeit wieder? Lassen Sie prüfen, ob die neue Tätigkeit Ihrer Lebensstellung entspricht, bevor der Versicherer die Rente streicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-eine-andere-tatigkeit-wirklich-vergleichbar-ist"><strong>Wann eine andere Tätigkeit wirklich vergleichbar ist</strong></h2>



<p>Ob abstrakt oder konkret: Eine Verweisung ist nur zulässig, wenn der Vergleichsberuf Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Der Versicherer darf Sie also nicht auf irgendeine Tätigkeit verweisen, sondern nur auf eine, die nach mehreren Kriterien wirklich vergleichbar ist:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ausbildung und Qualifikation</strong>: Der Vergleichsberuf darf keine Fähigkeiten voraussetzen, die Sie nicht haben, und nicht deutlich unter Ihrem Ausbildungsniveau liegen.</li>



<li><strong>Berufserfahrung</strong>: Maßgeblich sind Ihre bisherigen Kenntnisse und Ihre tatsächliche berufliche Erfahrung, nicht ein erst neu zu erlernender Beruf.</li>



<li><strong>Einkommen</strong>: Der Vergleichsberuf muss ein Einkommen ermöglichen, das spürbar nicht hinter Ihrem bisherigen zurückbleibt. Eine erhebliche Einkommenseinbuße müssen Sie nicht hinnehmen.</li>



<li><strong>Soziale Stellung</strong>: Auch Ansehen und Wertschätzung der Tätigkeit zählen. Eine Verweisung von einer qualifizierten auf eine deutlich geringer bewertete Tätigkeit scheitert regelmäßig.</li>
</ul>



<p>Hinzu kommt die konkrete Ausgestaltung der neuen Tätigkeit. Es genügt nicht, dass ein Beruf auf dem Papier passt; entscheidend ist, wie er tatsächlich aussieht, also welche Aufgaben, Belastungen und Arbeitszeiten er mit sich bringt. Maßstab ist dabei immer Ihre konkrete frühere Tätigkeit, nicht ein abstraktes Berufsbild. Versicherer setzen genau hier an und stellen die zuletzt ausgeübte Tätigkeit gern vereinfacht dar, um den Vergleichsberuf passend erscheinen zu lassen. Eine präzise Beschreibung Ihres früheren Arbeitsalltags ist deshalb der wichtigste Baustein der Verteidigung.</p>



<p>Der angebotene Vergleichsberuf ist schlechter bezahlt oder niedriger qualifiziert? Eine solche Verweisung müssen Sie nicht hinnehmen – lassen Sie sie prüfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-verweisung-im-nachprufungsverfahren"><strong>Verweisung im Nachprüfungsverfahren</strong></h2>



<p>Besonders häufig taucht die Verweisung im Nachprüfungsverfahren auf. Hat der Versicherer die Berufsunfähigkeit einmal anerkannt und gezahlt, prüft er später, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Will er die Leistung einstellen, gelten strenge Regeln (§ 174 VVG).</p>



<p>Der Versicherer darf die Zahlung nur einstellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweisbar verbessert hat oder Sie eine neue, vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben. Die Beweislast für diese Veränderung trägt allein der Versicherer. Außerdem wird eine Leistungseinstellung erst durch eine förmliche, nachvollziehbare Mitteilung und mit Frist wirksam. Eine bloße Behauptung, Sie könnten wieder arbeiten, reicht nicht.</p>



<p>Bei Selbstständigen kommt ein weiterer Streitpunkt hinzu: Der Versicherer argumentiert oft, der Betrieb lasse sich zumutbar umorganisieren, sodass keine Berufsunfähigkeit vorliege. Eine solche Umorganisation muss aber wirtschaftlich sinnvoll und tatsächlich durchführbar sein, nicht bloß theoretisch denkbar.</p>



<p>Der Versicherer will Ihre laufende Rente einstellen? Verlangen Sie eine konkrete Begründung – die Beweislast für eine Veränderung liegt bei ihm.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-so-verteidigen-sie-ihre-zuletzt-ausgeubte-tatigkeit"><strong>So verteidigen Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit</strong></h2>



<p>Im Streit um die Verweisung entscheidet die Tätigkeitsbeschreibung. Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Position:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Tätigkeit präzise dokumentieren</strong>: Beschreiben Sie Ihren früheren Arbeitsalltag detailliert, mit Aufgaben, Verantwortung, körperlichen und geistigen Anforderungen und zeitlichen Anteilen.</li>



<li><strong>Bedingungen prüfen</strong>: Stellen Sie fest, ob Ihr Tarif die abstrakte Verweisung zulässt oder darauf verzichtet.</li>



<li><strong>Vergleichsberuf hinterfragen</strong>: Prüfen Sie, ob der angebotene Beruf in Einkommen und Wertschätzung Ihrer Lebensstellung wirklich entspricht.</li>



<li><strong>Beweislast einfordern</strong>: Im Nachprüfungsverfahren muss der Versicherer eine Veränderung nachweisen. Verlangen Sie eine konkrete, nachvollziehbare Begründung.</li>



<li><strong>Nichts vorschnell bestätigen</strong>: Geben Sie keine Erklärung zu einer neuen Tätigkeit ab, bevor deren Auswirkung auf Ihren Anspruch geklärt ist.</li>
</ul>



<p>Bestätigen Sie keine Verweisung, bevor Sie wissen, ob sie überhaupt zulässig ist.</p>



<p>Dieser Beitrag gehört zu unserer Übersicht über die fünf häufigsten Ablehnungsgründe in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie der Versicherer mit der Anzeigepflicht und dem Leistungsantrag arbeitet, vertiefen wir in eigenen Beiträgen. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf unserer Seite zum Versicherungsrecht.</p>



<p>Je früher die Verweisungsklausel geprüft wird, desto besser lässt sich Ihre Tätigkeit verteidigen. Lassen Sie Ihren Fall bewerten, solange die Fristen offen sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Rogert &amp; Ulbrich – Ihre Anwälte im Versicherungsrecht</strong></h2>



<p>Rogert &amp; Ulbrich vertreten Versicherte bundesweit im Streit um die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Ansprechpartner im Versicherungsrecht steht Rechtsanwalt Dario Kovac, der die Prüf- und Verweisungsstrategien der Versicherer aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt. Diese Innensicht verbinden wir mit der Verbraucherschutz-Erfahrung der Kanzlei aus Großverfahren im Banken-, Kapitalmarkt- und Automobilrecht. So begegnen wir Versicherern auf Augenhöhe.</p>



<p>Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen und die Verweisungsklausel, bewerten den angebotenen Vergleichsberuf an Ihrer Lebensstellung und kontrollieren im Nachprüfungsverfahren, ob der Versicherer die erforderliche Veränderung tatsächlich nachweist. Außergerichtlich setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch. Bleibt er bei seiner Verweisung, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung binden wir frühzeitig ein und holen die Deckungszusage für Sie ein.</p>



<p>Will Ihre BU-Versicherung Sie auf einen anderen Beruf verweisen oder Ihre laufende Rente einstellen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-faqs-haufig-gestellte-fragen-zur-verweisung-in-der-bu"><strong>FAQs – <strong>Häufig gestellte Fragen zur Verweisung in der BU</strong></strong></h2>


<div class="wp-block-uagb-faq uagb-faq__outer-wrap uagb-block-ed0fa9cc uagb-faq-icon-row uagb-faq-layout-accordion uagb-faq-expand-first-true uagb-faq-inactive-other-true uagb-faq__wrap uagb-buttons-layout-wrap uagb-faq-equal-height     " data-faqtoggle="true" role="tablist"><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-f9785a0e " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was bedeutet abstrakte Verweisung in der BU-Versicherung?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Bei der abstrakten Verweisung hält der Versicherer Sie für fähig, eine andere, vergleichbare Tätigkeit auszuüben, ohne dass Sie diese tatsächlich ausüben. Es genügt ihm der theoretische Verweis auf ein anderes Berufsbild. Diese Form ist für Versicherte besonders nachteilig. Viele moderne Tarife verzichten deshalb ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-eef02c53 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Die abstrakte Verweisung knüpft an einen theoretisch ausübbaren Beruf an, die konkrete an eine Tätigkeit, die Sie tatsächlich aufgenommen haben. Die abstrakte Verweisung ist in vielen aktuellen Tarifen ausgeschlossen, die konkrete bleibt meist möglich. In beiden Fällen muss der Vergleichsberuf Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-7b6999cf " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Darf mein Versicherer mich überhaupt verweisen?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Nicht auf irgendeinen Beruf. Zunächst hängt es vom Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen ab: Nur wenn Ihr Tarif eine Verweisung vorsieht, kann der Versicherer sich darauf berufen. Hinzu kommt, dass die andere Tätigkeit Ihrer bisherigen nach Ausbildung, Erfahrung, Einkommen und sozialer Stellung wirklich vergleichbar sein muss. Der Blick in die Bedingungen und der Vergleich der Tätigkeiten sind deshalb die ersten Schritte jeder Prüfung.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-a5f0bb69 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was bedeutet lebensstellungserhaltend?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Lebensstellungserhaltend bedeutet, dass der Vergleichsberuf Ihrer bisherigen Stellung nach Ausbildung, Erfahrung, Einkommen und sozialer Stellung entsprechen muss. Eine deutlich schlechter bezahlte oder geringer qualifizierte Tätigkeit erhält Ihre Lebensstellung nicht; eine solche Verweisung ist unzulässig. Auch die konkrete Ausgestaltung der neuen Tätigkeit spielt dabei eine Rolle. Maßstab ist immer Ihre konkrete frühere Tätigkeit.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-28b6f38a " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Muss ich eine schlechter bezahlte Tätigkeit akzeptieren?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Nein. Eine Verweisung auf eine Tätigkeit mit erheblicher Einkommenseinbuße müssen Sie nicht hinnehmen. Wenn Sie aus finanzieller Not eine geringer bezahlte Arbeit aufnehmen, verlieren Sie dadurch nicht automatisch Ihre BU-Rente. Entscheidend ist, ob die neue Tätigkeit Ihrer früheren Lebensstellung entspricht.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-922e0bf1 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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						<span class="uagb-icon-active uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was ist das Nachprüfungsverfahren?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Im Nachprüfungsverfahren überprüft der Versicherer nach einem Anerkenntnis, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Er darf die Leistung nach § 174 VVG nur einstellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat oder Sie eine vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben. Die Beweislast trägt der Versicherer. Eine Einstellung wird erst nach einer förmlichen Mitteilung und mit Frist wirksam.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-910f255b " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Wer trägt im Nachprüfungsverfahren die Beweislast?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Die Beweislast für eine Veränderung trägt der Versicherer. Er muss nachweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat oder Sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Eine bloße Behauptung, Sie könnten wieder arbeiten, reicht nicht aus. Gelingt ihm der Nachweis nicht, bleibt die Rente bestehen.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-44975cc3 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Kann ich als Selbstständiger auf eine Umorganisation verwiesen werden?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Das kann der Versicherer versuchen. Bei Selbstständigen prüft er, ob sich der Betrieb so umorganisieren lässt, dass Sie trotz Ihrer Einschränkung weiterarbeiten können. Eine solche Umorganisation muss aber wirtschaftlich sinnvoll und tatsächlich durchführbar sein. Eine nur theoretisch denkbare Umstrukturierung genügt nicht.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-7ab03cea " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Wie verteidige ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Der wichtigste Schritt ist eine detaillierte Beschreibung Ihres früheren Arbeitsalltags. Halten Sie Aufgaben, Verantwortung, körperliche und geistige Anforderungen sowie zeitliche Anteile fest. Je genauer Ihre Tätigkeit dokumentiert ist, desto schwerer fällt es dem Versicherer, einen passenden Vergleichsberuf zu konstruieren. Eine anwaltliche Prüfung der Verweisungsklausel ergänzt diese Verteidigung.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-ab813d0e " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Am besten sofort, wenn der Versicherer eine Verweisung ankündigt oder im Nachprüfungsverfahren die Leistung einstellen will. Je früher die Klausel und der Vergleichsberuf geprüft werden, desto besser lässt sich Ihre Tätigkeit verteidigen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – wir prüfen die Deckung für Sie und holen, falls nötig, eine Deckungszusage ein. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.</p></div></div></div>


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<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/abstrakte-konkrete-verweisung-bu/">Abstrakte und konkrete Verweisung – die wichtigste Klausel im Nachprüfungsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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