Private Krankenversicherung
Holen Sie sich zu viel gezahlte Beiträge zurück!

Gehen Sie jetzt gegen Ihre Private Krankenversicherung vor!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.12.2020 und am 14.04.2021 zugunsten von Millionen Privatversicherten entschieden. Die üblichen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer waren unzulässig. Beitragserhöhungen müssen danach ausreichend begründet werden, damit die Versicherten die Erhöhung nachvollziehen können.

Die Folge: Millionen von Privatversicherten können zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen!

Sind auch Sie privat krankenversichert und möchten wissen, ob Sie Ihre Beiträge zurückfordern können? Dann lassen Sie sich von uns kostenfrei beraten. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen Ihre Private Krankenversicherung geltend zu machen.

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In nur 3 Schritten zur Rückerstattung
Einfach, bequem & schnell – holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Prüfung

Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können.

1

Beratung

Wir beraten Sie individuell zu Ihren Erfolgsaussichten bei Erhebung einer Klage.

2

Beauftragung

Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.

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PKV - Neuanfrage

Sie sind privat versichert?
Prüfen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Schnell-Check Ihre Ansprüche.

Erfolgreiche Urteile:

16.12.2020

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 3.600,-
BGH | IV ZR 294/19
16.12.2020

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 1.500,-
BGH | IV ZR 314/19
10.03.2021

Private KV: k.A.
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 3.200,-
BGH | IV ZR 353/19
14.04.2021

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 2.000,-
BGH | IV ZR 36/20
16.04.2020

Private KV: Barmenia
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 10.000,-
LG Frankfurt | 2-23 O 198/19
07.07.2020

Private KV: DKV
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 5.200,-
OLG Köln | I 9 U 227/19

Wieviel kann ich zurückerstattet bekommen?

Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz, besteht natürlich auch ein Anspruch auf die Rückzahlung der über die Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

Handeln Sie jetzt und holen Sie sich zu viel gezahlte Beträge zurück.

PKV Beitragserhöhung Widerspruch

Unwirksame PKV Prämienanpassungen: Um welche Versicherungen geht es?

Allianz Private Krankenversicherung
Alte Oldenburger Krankenversicherung
ARAG Krankenversicherung-AG
AXA Krankenversicherung AG
Barmenia Krankenversicherung
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Central Krankenversicherung
Concordia Krankenversicherung
Continental Krankenversicherung
DAK Gesundheit
Debeka Krankenversicherung
Deutsche Familienversicherung
Deutscher Ring
DEVK
Die Bayrische
DKV Deutsche Krankenversicherung
ENVIVAS Krankenversicherung
ERGO Versicherungsgruppe
Freie Arzt- und Medizinkasse
Friendsurance
Gothaer Krankenversicherung
Hallesche Krankenversicherung
HanseMerkur
HUK-Coburg- Krankenversicherung
Inter Krankenversicherung
KuK der Berufsfeuerwehr Hannover
LIGA KV katholischer Priester
LKH Landeskrankenhilfe
LVM Krankenversicherung
Mannheim Krankenversicherung
Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Münchener Verein
Nürnberger Krankenversicherung
Ottonova Krankenversicherung AG
PAX-Familienfürsorge
Provinzial Krankenversicherung
R+V Krankenversicherung
Signal Iduna Krankenversicherung
SONO Krankenversicherung
ST. MARTINUS Priesterverein
Süddeutsche Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung
Universa Krankenversicherung
Vigo Krankenversicherung
Württembergische Krankenversicherung
Darf meine Private Krankenversicherung mich kündigen, wenn ich Klage erhebe?

Darf meine Private Krankenversicherung mich kündigen, wenn ich Klage erhebe?

Grundsätzlich haben Private Krankenversicherungen kein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Ihnen ohne einen schwerwiegenden Vorfall von Seiten der Krankenversicherung nicht gekündigt werden kann. Für eine außerordentliche Kündigung kommen nur schwere Vertragsbrüche in Betracht. Falsche Angaben gegenüber dem Versicherer oder das Erschleichen von Leistungen würden einen solchen Grund darstellen.

Das sagen unsere Kunden:

Vuk Mihajlovic
Vuk Mihajlovic
14/07/2023
Diese Kanzlei ist Genial! Es hat zwar gedauert, und das Resultat beim Dieselskandal ist unkonventionell gewesen, aber absolut korrekt für beide Seiten. So abgebrüht muss man sein das man das erreichet, das ich immer noch im wunder bin. 😀 Ich kann nur meinen Herzlichen dank übermitteln! Wenn es ein Make my Day gibt, dann ist das heute 😀 Absolut weiter zu empfehlen.
Katharina
Katharina
06/07/2023
Diesel-Schadensersatzklage im Einzelverfahren war mit Hilfe der Kanzlei wesentlich erfolgreicher als die viel gepriesene Musterfeststellungsklage. Hat schon lange gedauert bis zum Gerichtstermin, aber da muss man durchhalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist von Vorteil. Sehr gute Vertretung auch vor Gericht - wurde von einer Kanzlei in der Region geführt. Laufende Informationen durch Schriftverkehr per Email und eigenem Benutzerkonto auf der Homepage. Kontakt ist förmlich und dauert etwas, aber in der Regel wurde jede Anfrage innerhalb einer Woche beantwortet. Klare Empfehlung!
I E
I E
06/07/2023
Einzelklage gegen VW. Start im Jahre 2018, Abschluss im März 2019. Grund für die Klage: Ich hatte geklagt, weil mein VW Passat (Modell 2012, 2 liter Maschine, 140 PS) betroffen war und stillgelegt werden sollte, weil ich mich gegen das Aufspielen der alternativen Motorsteuerungssoftware entschieden habe. Der Wagen hatte schon mehr als 100000 km Laufleistung und ein Wechsel der Betriebsparameter in einer eingefahrenen Maschine wurde mit einem Risiko für Motor und Abgasrückführungssystem verknüpft. VW wollte damals jedoch in Zusammenhang mit dem Update keine Garantie für diese Komponenten geben. Und eine technische Lösung zur Wandlung der Abgase (z. B. mittels Harnstofffilter) war nicht vorgesehen. Abgesehen davon war bei Kauf des Wagens schon darauf geachtet worden einen Euro 5 Wagen zu holen, der damals nach Stand der Technik mit das Sauberste war, was der Dieselmarkt zu bieten hatte, sonst hätte ich auch alternative PKW kaufen können. Um also der Stilllegung seitens der Zulassungsbehörde zu entgehen, musste ich klagen (oder aber das nicht gewollte Software Update aufspielen lassen). Ablauf: - Ich habe mich an die Rogert & Ulbrich Niederlassung in Düsseldorf gewendet, weil ich in der Nähe von Düsseldorf wohne. Ich war jedoch nie persönlich in der Kanzlei. Die Kommunikation lief hauptsächlich per E-Mail oder aber per Telefon. - Nach dem Schriftverkehr zwischen meiner Anwaltskanzlei und der Gegnerseite kam es zur Gerichtsverhandlung am Landgericht meines Wohnorts. Hier haben wir eine Niederlage einstecken müssen. Dies ist aber für den weiteren Verlauf unerheblich gewesen und darf nicht der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich angelastet werden, denn wie es so schön heißt: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". - Spaß bei Seite, egal welche Seite gewinnt: Die Gegnerseite geht in Revision. Dies haben wir getan und der Fall wäre vor dem Oberlandesgericht gelandet. Darauf hatte VW jedoch keine Lust und hat mir einen Vergleich angeboten. Diesem habe ich zugestimmt und der Fall war damit abgeschlossen. Betonen möchte ich, dass ich keinen Kreuzzug gegen VW führen wollte. Ich fühlte mich die ganze Zeit über sehr gut betreut und vertreten und kann die Kanzlei Rogert & Ulbrich weiter empfehlen. Warum ich mich erst jetzt hier mit einer Rezension melde: Ich habe es schlichtweg vergessen und bin nun bei der Durchsicht alter E-Mails nochmal darauf gestoßen. Es ist nur fair, dass ich hier von meiner Erfahrung berichte, wenn auch mit Verspätung. Ich danke den Anwält:innen von Rogert & Ulbrich für den großartigen Support. Beste Grüße, I.E.

Fragen & Ratgeber zur Rückerstattung der Beitragserhöhung Privater Krankenversicherungen

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