Private Krankenversicherung
Holen Sie sich zu viel gezahlte Beiträge zurück!

Gehen Sie jetzt gegen Ihre Private Krankenversicherung vor!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.12.2020 und am 14.04.2021 zugunsten von Millionen Privatversicherten entschieden. Die üblichen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer waren unzulässig. Beitragserhöhungen müssen danach ausreichend begründet werden, damit die Versicherten die Erhöhung nachvollziehen können.

Die Folge: Millionen von Privatversicherten können zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen!

Sind auch Sie privat krankenversichert und möchten wissen, ob Sie Ihre Beiträge zurückfordern können? Dann lassen Sie sich von uns kostenfrei beraten. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen Ihre Private Krankenversicherung geltend zu machen.

Jetzt Beiträge zurückholen

In nur 3 Schritten zur Rückerstattung
Einfach, bequem & schnell – holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Prüfung

Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können.

1

Beratung

Wir beraten Sie individuell zu Ihren Erfolgsaussichten bei Erhebung einer Klage.

2

Beauftragung

Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.

3
PKV - Neuanfrage

Sie sind privat versichert?
Prüfen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Schnell-Check Ihre Ansprüche.

Erfolgreiche Urteile:

16.12.2020

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 3.600,-
BGH | IV ZR 294/19
16.12.2020

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 1.500,-
BGH | IV ZR 314/19
10.03.2021

Private KV: k.A.
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 3.200,-
BGH | IV ZR 353/19
14.04.2021

Private KV: AXA
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 2.000,-
BGH | IV ZR 36/20
16.04.2020

Private KV: Barmenia
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 10.000,-
LG Frankfurt | 2-23 O 198/19
07.07.2020

Private KV: DKV
Erstattung zzgl. Zinsen: ca. € 5.200,-
OLG Köln | I 9 U 227/19

Wieviel kann ich zurückerstattet bekommen?

Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz, besteht natürlich auch ein Anspruch auf die Rückzahlung der über die Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

Handeln Sie jetzt und holen Sie sich zu viel gezahlte Beträge zurück.

PKV Beitragserhöhung Widerspruch

Unwirksame PKV Prämienanpassungen: Um welche Versicherungen geht es?

Allianz Private Krankenversicherung
Alte Oldenburger Krankenversicherung
ARAG Krankenversicherung-AG
AXA Krankenversicherung AG
Barmenia Krankenversicherung
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Central Krankenversicherung
Concordia Krankenversicherung
Continental Krankenversicherung
DAK Gesundheit
Debeka Krankenversicherung
Deutsche Familienversicherung
Deutscher Ring
DEVK
Die Bayrische
DKV Deutsche Krankenversicherung
ENVIVAS Krankenversicherung
ERGO Versicherungsgruppe
Freie Arzt- und Medizinkasse
Friendsurance
Gothaer Krankenversicherung
Hallesche Krankenversicherung
HanseMerkur
HUK-Coburg- Krankenversicherung
Inter Krankenversicherung
KuK der Berufsfeuerwehr Hannover
LIGA KV katholischer Priester
LKH Landeskrankenhilfe
LVM Krankenversicherung
Mannheim Krankenversicherung
Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Münchener Verein
Nürnberger Krankenversicherung
Ottonova Krankenversicherung AG
PAX-Familienfürsorge
Provinzial Krankenversicherung
R+V Krankenversicherung
Signal Iduna Krankenversicherung
SONO Krankenversicherung
ST. MARTINUS Priesterverein
Süddeutsche Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung
Universa Krankenversicherung
Vigo Krankenversicherung
Württembergische Krankenversicherung
Darf meine Private Krankenversicherung mich kündigen, wenn ich Klage erhebe?

Darf meine Private Krankenversicherung mich kündigen, wenn ich Klage erhebe?

Grundsätzlich haben Private Krankenversicherungen kein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Ihnen ohne einen schwerwiegenden Vorfall von Seiten der Krankenversicherung nicht gekündigt werden kann. Für eine außerordentliche Kündigung kommen nur schwere Vertragsbrüche in Betracht. Falsche Angaben gegenüber dem Versicherer oder das Erschleichen von Leistungen würden einen solchen Grund darstellen.

Das sagen unsere Kunden:

Thomas Hartmann
Thomas Hartmann
01/02/2023
Kanzlei sehr zu empfehlen.
Adam Machura
Adam Machura
04/01/2023
Professionelle & kompetente Anwälte, erstklassige & reibungslose Betreuung, Online-Akte, individuelle Einschätzung und Bewertung unserer Erfolgsaussichten bei Erhebung einer Klage. 2022 gelingt ein erfolgreiche Abschluss meiner Klage gegen die AUDI AG. Wir sind sehr zufrieden und können diese Kanzlei mit bestem Gewissen weiterempfehlen
wolfgang steinhauer
wolfgang steinhauer
19/12/2022
E hat alles prima geklappt. Ich kann die Kanzlei gerne weiter empfehlen

Fragen & Ratgeber zur Rückerstattung der Beitragserhöhung Privater Krankenversicherungen

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Montag bis Freitag 9:00 – 18:00