Private Krankenversicherung
Holen Sie sich zu viel gezahlte Beiträge zurück!
Gehen Sie jetzt gegen Ihre Private Krankenversicherung vor!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.12.2020 und am 14.04.2021 zugunsten von Millionen Privatversicherten entschieden. Die üblichen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer waren unzulässig. Beitragserhöhungen müssen danach ausreichend begründet werden, damit die Versicherten die Erhöhung nachvollziehen können.
Die Folge: Millionen von Privatversicherten können zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen!
Sind auch Sie privat krankenversichert und möchten wissen, ob Sie Ihre Beiträge zurückfordern können? Dann lassen Sie sich von uns kostenfrei beraten. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen Ihre Private Krankenversicherung geltend zu machen.
In nur 3 Schritten zur Rückerstattung
Einfach, bequem & schnell – holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Prüfung
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können.
1Beratung
Wir beraten Sie individuell zu Ihren Erfolgsaussichten bei Erhebung einer Klage.
2Beauftragung
Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.
3Erfolgreiche Urteile:
Private KV: AXA
Private KV: AXA
Private KV: k.A.
Private KV: AXA
Private KV: Barmenia
Private KV: DKV
Wieviel kann ich zurückerstattet bekommen?
Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz, besteht natürlich auch ein Anspruch auf die Rückzahlung der über die Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.
Handeln Sie jetzt und holen Sie sich zu viel gezahlte Beträge zurück.

Unwirksame PKV Prämienanpassungen: Um welche Versicherungen geht es?

Darf meine Private Krankenversicherung mich kündigen, wenn ich Klage erhebe?
Grundsätzlich haben Private Krankenversicherungen kein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Ihnen ohne einen schwerwiegenden Vorfall von Seiten der Krankenversicherung nicht gekündigt werden kann. Für eine außerordentliche Kündigung kommen nur schwere Vertragsbrüche in Betracht. Falsche Angaben gegenüber dem Versicherer oder das Erschleichen von Leistungen würden einen solchen Grund darstellen.
Das sagen unsere Kunden:
Fragen & Ratgeber zur Rückerstattung der Beitragserhöhung Privater Krankenversicherungen
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