FAQ
Abgasskandal
Wir bemühen uns, Sie stets persönlich und individuell zu beraten. Einige grundlegende Fragen sowie die Antworten dazu haben wir hier schon einmal für Sie zusammengestellt.
Fragen zum Abgasskandal
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie zunächst die sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Wir werden erst tätig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung uns daraufhin die Zusage erteilt, dass die Versicherung die Kosten für Ihr Verfahren übernimmt. Für Sie fällt in diesem Fall dann nur die Zahlung Ihrer Selbstbeteiligung an.
Wir fordern den Gegner zunächst außergerichtlich mit einem Schreiben zur Zahlung des Schadensersatzes auf. Dies wird in der Regel von der Gegenseite abgelehnt, es sei denn Sie waren wirksam in der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG registriert. Lesen Sie dazu bitte unten weiter, wer einen Vergleich angeboten bekommt. Ansonsten reichen wir sodann eine Klage ein.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie in unserer Kanzlei trotzdem kosten- und risikolos ein Verfahren führen. Lesen Sie dazu bitte die Abschnitte zur Prozesskostenfinanzierung unten.
Worauf richtet sich eine Klage im Abgasskandal?
Wir reichen in der überwiegenden Zahl der Mandate eine sogenannte Rückabwicklungsklage ein. Das heißt, Klageziel ist es, dass Sie den für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreis zurück erstattet bekommen und Sie geben Ihrerseits das Fahrzeug an den Hersteller zurück. Hierbei müssen Sie sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abziehen lassen.
Das heißt, dass Sie sich für die Kilometer, die Sie das Fahrzeug selbst gefahren haben, einen Betrag von durchschnittlich etwa 7-11ct pro Kilometer anrechnen lassen müssen. Wie man das genau berechnet und was in Ihrem Fall wirtschaftlich die beste Lösung ist, sollten Sie in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie dazu gerne.
Sollten Sie das Fahrzeug zwischenzeitlich bereits verkauft haben, gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Differenzklage zu führen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich zu einem Beratungsgespräch an uns.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungsdauer an den Gerichten ist sehr unterschiedlich, je nach der jeweiligen Auslastung. Zur Zeit kommt es auch Corona bedingt noch zu Verzögerungen. Im Durchschnitt sind 6 bis 12 Monate pro Instanz zu erwarten. Nach Einreichung der Klage wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt, in dem wir und die Gegenseite in Schriftsätzen vortragen. Das Gericht setzt einen Verhandlungstermin an, in dem dann von den Anwälten mündlich verhandelt wird.
Muss ich selbst an dem Gerichtstermin teilnehmen?
Das kommt darauf an, ob Ihr persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet wird. Das steht dann ausdrücklich in der Ladung, die Sie per Post bekommen. Ist es angeordnet, so müssen Sie persönlich anwesend sein und erhalten von uns als ihren Anwälten weitere Informationen.
Da die meisten Prozesse vor dem Landgericht stattfinden, wird das Verfahren von den Anwälten geführt, denn am Landgericht müssen Sie anwaltlich vertreten sein. Das Gericht möchte von Ihnen als Klagepartei nur den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs haben und hat vielleicht 2-3 informatorische Fragen zum Kauf des Fahrzeugs. Die Verhandlung dauert im Durchschnitt 15 bis maximal 60 Minuten.
Sind Sie nicht persönlich vom Gericht geladen, genügt es, wenn Sie uns am Verhandlungstag ein Handy-Foto per Email schicken, auf dem der tages-aktuelle Kilometerstand mit Datum zu sehen ist.
Wer kann Kläger/-in sein?
Grundsätzlich kann nur derjenige klagen, der das Fahrzeug gekauft und bezahlt hat. Es ist unerheblich, wer das Fahrzeug fährt oder als Halter eingetragen ist. Haben Sie das Fahrzeug wegen bestimmter Rabatte (z.B. Mitarbeiterkonditionen oder Schwerbehindertenrabatt) über eine andere Person kaufen lassen, sprechen Sie dies in der Erstberatung an. Dies ist kein Ausschlusskriterium.
Wie sind die Erfolgsaussichten einer Einzelklage?
Nach aktueller Rechtsprechung haben Käufer sehr gute Chancen auf eine Rückabwicklung, also Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung. Das bedeutet, dass Sie sich für die Kilometer, die Sie das Fahrzeug selbst genutzt haben, einen Betrag von durchschnittlich etwa 7-11ct pro Kilometer anrechnen und vom Kaufpreis abziehen lassen müssen. Wie man das genau berechnet und was in Ihrem Fall wirtschaftlich die beste Lösung ist, sollten Sie in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie dabei gerne.
Wer bekommt in der Regel ein Vergleichsangebot von VW?
Autokäufer von VW, Audi, Seat und Skoda Fahrzeugen mit dem EA 189 Motor, die die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können und ordnungsgemäß/wirksam in der Musterfeststellungsklage registriert waren, erhalten in der Regel ein vorgerichtliches Vergleichsangebot von VW auf das außergerichtliche Anschreiben, lesen Sie dazu oben den Abschnitt zum Ablauf des Verfahrens.
Haben Sie ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug des Volkswagen Konzerns mit dem Motor EA 189 erworben?
Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet, eine Anmeldebestätigung erhalten und sind sie bis zum Ende der Musterfeststellungsklage am 30.04.2020 in dieser verblieben?
Hatten Sie beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland?
Haben Sie Ihr Fahrzeug vor dem 22. September 2015 gekauft?
Haben Sie das Fahrzeug als Privatperson, also nicht gewerblich gekauft?
Falls Sie nicht unter diese Kategorie fallen, ist das kein Ausschlusskriterium für einen Schadensersatzanspruch. Sie können in einer Vielzahl von anderen Fallkonstellationen über eine Einzelklage ihre Ansprüche geltend machen. Dabei beraten wir Sie gerne umfassend über ihre Möglichkeiten.
Lohnt sich für mich der Vergleich?
Das hängt von den konkreten Umständen Ihres Falls ab. Haben Sie ein Interesse daran, an dem Fahrzeug festzuhalten oder wollen Sie es auf jeden Fall zurückgeben? Wie viele Kilometer haben Sie mit dem Fahrzeug zurückgelegt? Lassen Sie sich von uns die wirtschaftlich beste Lösung berechnen.
Was passiert, wenn ich das Angebot der Vergleichszahlung von VW annehme?
Durch den getroffenen Vergleich zwischen VW und Ihnen ist der Schadensersatzanspruch dann abgegolten. In der Regel handelt es sich um einen sogenannten Einmalzahlungsvergleich. Das heißt, Sie behalten das Fahrzeug und erhalten eine einmalige Schadensersatzzahlung in einer Größenordnung von bis zu 22 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises. Ob Sie einen solchen Vergleich annehmen oder ablehnen, entscheiden dabei Sie. Gerne beraten wir Sie dabei. Die Verhandlung und Abwicklung eines solchen Vergleichs erfolgt über uns als Ihre Anwälte.
Kann ich bei Annahme des Vergleichs noch individuelle Ansprüche gegenüber VW geltend machen?
Betroffene, die das Vergleichsangebot annehmen, verzichten auf weitere Ansprüche gegenüber die Volkswagen AG, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware an Fahrzeugen mit dem Motor EA189 bestehen könnten. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen eines für Sie kostenlosen Beratungsgesprächs.
Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe, gibt es eine andere Möglichkeit der Übernahme von Prozesskosten?
Ja. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich arbeitet mit führenden Prozessfinanzierern in Deutschland zusammen und unterstützt Sie gerne bei der Auswahl und Beauftragung.
Was ist eine Prozesskostenfinanzierung?
Die Kosten des Verfahrens, für Ihre Anwälte und das Gericht, die Ihnen normalerweise entstehen, werden bei einer Prozesskostenfinanzierung von einem unabhängigen Finanzdienstleister übernommen. Das heißt, Sie müssen bei der Beauftragung eines Anwalts und gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche nichts selbst zahlen. Sogar für den Fall, dass ein Verfahren verloren wird, übernimmt der Finanzierer das komplette Kostenrisiko.
Die Prozesskostenfinanzierer arbeiten auf der Basis einer Erfolgsprovision. Das bedeutet, falls Sie vor Gericht gewinnen, bekommt der Prozesskostenfinanzierer einen vorher im Vertrag festgelegten prozentualen Anteil der Schadensersatzsumme, die Sie zugesprochen bekommen. Auch hierzu beraten wir Sie gern ausführlicher.
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