FAQ
Sparer- und Zinsskandal
Wir bemühen uns, Sie stets persönlich und individuell zu beraten. Einige grundlegende Fragen sowie die Antworten dazu haben wir hier schon einmal für Sie zusammengestellt.
Fragen zum Sparer- und Zinsskandal
Weshalb kündigen Sparkassen Prämien-Sparverträge?
Prämiensparverträge bieten zwar nur eine relativ geringe variable Grundverzinsung, doch dazu kommen fest vereinbarte steigende Prämien. Nach 15 bis 25 Jahren liegen diese in der Regel im zweistelligen Bereich. Oftmals machen diese bis zu 50 Prozent der Sparbeiträge aus.
Über viele Jahre wurden diese Sparverträge als ideale Lösungen für den Aufbau einer Altersvorsorge beworben und vertrieben – auch im Rahmen von Riester-Verträgen. Vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase sind diese Verträge für die Sparkassen nicht mehr so gewinnbringend wie zuvor. Daher kündigen die Finanzinstitute sie auf breiter Front und berufen sich dabei auf das „Gebot der Wirtschaftlichkeit“.
In welchen Fällen ist die Kündigung von Prämien-Sparverträgen durch Sparkassen rechtmäßig – und in welchen nicht?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Kündigung eines Prämien-Sparvertrags erst dann wirksam, wenn die höchste Prämienstufe erreicht wurde. Eine vorherige Kündigung ist unrechtmäßig. Außerdem dürfen Prämien-Sparverträge, bei denen vertraglich eine feste Laufzeit vereinbart wurde, nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Dieser Rechtsauffassung schließen sich immer mehr Gerichte an.
Kunden welcher Banken und Sparkassen sind von den unrechtmäßigen Kündigungen betroffen?
Mittlerweile haben von den 381 Sparkassen in Deutschland über 100 Kündigungen ausgesprochen; mehr als 280.000 Verträge sind betroffen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Sparkassen folgen werden. Wenn sie eine Kündigung erhalten haben, sind sie sicher betroffen.
Wie kann ich herausfinden, ob die Kündigung meines Prämien-Sparvertrags unrechtmäßig ist?
Angesichts der komplizierten Vertragsgestaltung ist die Prüfung eines Prämien-Sparvertrags auf Rechtmäßigkeit für Laien unmöglich. Dies versuchen die Sparkassen bewusst auszunutzen. Wir prüfen Ihren Vertrag individuell und rechtssicher.
Was kann ich tun, wenn ich mich gegen eine unrechtmäßige Kündigung
meines Prämien-Sparvertrags zur Wehr setzen möchte?
Sie sollten dringend einen versierten Rechtsanwalt einschalten. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung. Nur ein kompetenter Jurist kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen. Ist die Kündigung zu Unrecht erfolgt, müssen Sie dieser umgehend widersprechen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Bei einem Rechtsstreit kämpfen wir dafür, dass Ihr Sparvertrag fortgeführt wird, und zwar inklusive ausstehender Prämienzahlungen und ggf. Nachzahlung Ihnen noch zustehender Zinsen. Ganz wichtig ist, dass Sie Ihr Sparkonto nicht voreilig auflösen oder Geld entnehmen. Auch Ihre Sparraten sollten Sie wie bisher weiterzahlen.
Gibt es bereits wegweisende Urteile im Sparer-Skandal?
Ja, dazu gibt es inzwischen mehrere wegweisende Urteile:
Der Bundesgerichtshof, hat in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. XI ZR 345/18), entschieden, dass Sparkassen langjährige Verträge kündigen dürfen, sofern die vertraglich vereinbarten Prämien gezahlt worden sind. Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Sparvertrag ohne feste Laufzeit mit einer Prämienstaffel, deren höchste Stufe nach 15 Jahren erreicht ist. Erst danach darf die Sparkasse den Vertrag kündigen. Auch wenn für einen Prämien-Sparvertrag eine feste Laufzeit vereinbart wurde, darf der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt werden.
Dieser Auffassung sind auch das Oberlandesgericht Dresden (Az. 8 U 1770/18) und das Landgericht Stendal (Az. 22 S 104/18) gefolgt: Prämienstaffeln sind einzuhalten. Wenn die letzte Prämienstufe noch nicht erreicht ist, dürfen Banken und Sparkassen Prämien-Sparverträge nicht kündigen. Auch die Kündigung eines Sparvertrags vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist nicht rechtens. Das gilt auch bei sehr langen Laufzeiten, etwa von 1.188 Monaten.
Das OLG Dresden hat keine Revision zugelassen.
Was hat es mit falsch berechneten Zinsen auf sich?
Anders als bei Sparplänen mit fester Verzinsung, ist die Grundverzinsung von Prämien-Sparverträgen variabel. Insbesondere bei Prämien-Sparverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, aber auch bei einigen neueren Verträgen verringerten Sparkassen die Zinssätze in unzulässigem Maße und verwendeten ungenau formulierte und für Sparer intransparente Klauseln zur Festlegung des jeweiligen Sparzinses.
Zinsanpassungsklauseln wie „Die Spareinlage wird variabel, zurzeit mit x Prozent, verzinst“ nebst Verweis auf Details in Aushängen der Sparkasse hat der Bundesgerichtshof bereits 2004 erstmals für ungültig erklärt (Az. XI ZR 140/03). Dennoch sind zahlreiche Verträge bis heute unverändert weitergelaufen. Sparern sind dabei hunderte, in einigen Fällen sogar zigtausende Euro Zinsen entgangen. Auch hier macht es sich für Sie bezahlt, Ihren Prämien-Sparvertrag und die Zinsberechnung von uns überprüfen zu lassen. Das ist übrigens auch bei Verträgen möglich, deren Kündigung rechtmäßig ist oder von Ihnen bereits akzeptiert wurde.
Wie finde ich heraus, ob auch in meinem Fall Zinsen falsch berechnet wurden?
Aufgrund der komplizierten Berechnungsmodelle erfordert die Prüfung der Zinsklauseln erheblichen juristischen und bankfachlichen Sachverstand. Als erfahrene Wirtschafts- und Verbraucherschutzanwälte mit Expertise im Bankrecht verfügen wir hier über hervorragende Kompetenz. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihren Prämien-Sparvertrag von uns überprüfen.
Wie ist der Ablauf, wenn ich die Kanzlei Rogert & Ulbrich beauftragen möchte?
1. Mit Zugang unserer Mandatsbestätigung kommt das Mandatsverhältnis zustande.
2. Wir stellen eine außergerichtliche Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
3. Wir erstellen ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an die gegnerische Partei mit Fristsetzung.
4. Wir stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung für das gerichtliche Verfahren in erster Instanz.
5. Klageeinreichung, schriftliches Vorverfahren und Gerichtstermin.
Bei jedem Zwischenschritt werden Sie automatisch informiert.
Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei zur Beauftragung von mir?
1. Prämien-Sparvertrag
2. Kündigungsschreiben der Sparkasse
3. Auskunft über Ihr momentanes Sparguthaben
4. Auskunft über Ihre monatlichen Einzahlungs- bzw. Sparbeträge
Mit welchen Kosten muss ich bei einer Klage rechnen?
Die Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer Forderungen. Eine telefonische Erstberatung bieten wir vorab kostenfrei an. In diesem Gespräch klären wir Sie auch über die individuellen Kosten auf. Die Gebühren berechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Davon ist auszugehen. Wir werden Ihre Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage ersuchen, die für diese Verfahren in der Regel bewilligt wird. Sollte keine Deckungszusage erfolgen, können wir ggf. eine Prozesskostenfinanzierung über einen externen Anbieter vermitteln.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich dennoch klagen?
Natürlich. In diesem Fall müssen Sie die Kosten allerdings selbst tragen. Ggf. besteht die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Länge eines gerichtlichen Verfahrens schwankt von Gericht zu Gericht. In der Regel beträgt sie ca. 6-12 Monate.
Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Ihre Ansprüche gegenüber Banken und Sparkassen verjähren in der Regel im Rahmen der regelmäßigen Verjährung nach drei Jahren. Der Kündigung Ihres Prämiensparkontos sollten Sie jedoch dringend unmittelbar nach Zugang wiedersprechen.
Welche Relevanz hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale
Sachsen für meinen Fall?
Soweit Sie an dieser Klage nicht beteiligt sind, hat sie keine Auswirkungen für Ihren individuellen Anspruch.
Die passende Antwort war nicht dabei?
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