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Corona-Hilfen und ihre Rückforderung: Was betroffene Unternehmen und Selbstständige jetzt wissen müssen

Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als einmalige Billigkeitszuschüsse gewährt, um wirtschaftliche Engpässe aufgrund der Pandemie abzufedern. Doch viele Empfänger stehen nun vor Rückforderungen, die häufig mit unklaren oder nachträglich geänderten Begründungen versehen sind. Die Bewilligung der Corona-Soforthilfe erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Mittel zur Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe genutzt werden. Eine nachträgliche Überprüfung kann jedoch zur Rückforderung führen, oftmals auf fragwürdiger Rechtsgrundlage.

Gerichte haben bereits mehrfach Rückforderungsbescheide als rechtswidrig eingestuft, insbesondere wenn die Behörden die ursprünglichen Bewilligungsbescheide nicht beachtet haben, die Förderkriterien nachträglich geändert wurden oder die Antragsunterlagen missverständliche oder unklare Vorgaben enthielten. Wichtige Gerichtsentscheidungen verdeutlichen die Rechtslage. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, dass Antragsteller darauf vertrauen durften, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Hilfen im Bewilligungszeitraum nicht zur Rückzahlung führt (Aktenzeichen 4 A 1986/22, 4 A 1987/22 und 4 A 1988/22). Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte fest, dass Antragsteller nicht erkennen konnten, dass die Hilfen ausschließlich zur Abwendung von Liquiditätsengpässen bestimmt waren (Aktenzeichen 15 K 7121/23).

Diese Urteile sind richtungsweisend für betroffene Unternehmen und Selbstständige, die sich gegen unrechtmäßige Rückforderungen wehren möchten.

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Rückforderungen von Corona-Soforthilfen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile

Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als einmalige Billigkeitszuschüsse gewährt, um wirtschaftliche Engpässe aufgrund der Pandemie abzufedern. Doch viele Empfänger stehen nun vor Rückforderungen, die oft mit unklaren oder nachträglich geänderten Begründungen versehen sind.

Die Bewilligung der Corona-Soforthilfe erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Mittel zur Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe genutzt werden. Eine nachträgliche Überprüfung kann jedoch zu Rückforderungen führen, oftmals auf fragwürdiger Rechtsgrundlage. Gerichte haben bereits mehrfach Rückforderungsbescheide als rechtswidrig eingestuft. Dies geschah insbesondere in Fällen, in denen die Behörden die ursprünglichen Bewilligungsbescheide nicht beachtet haben, Förderkriterien nachträglich geändert wurden oder die Antragsunterlagen missverständliche oder unklare Vorgaben enthielten.

Wichtige Gerichtsentscheidungen verdeutlichen die Rechtslage. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, dass Antragsteller darauf vertrauen durften, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Hilfen im Bewilligungszeitraum nicht zur Rückzahlung führt (Aktenzeichen 4 A 1986/22, 4 A 1987/22 und 4 A 1988/22). Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte fest, dass Antragsteller nicht erkennen konnten, dass die Hilfen ausschließlich zur Abwendung von Liquiditätsengpässen bestimmt waren (Aktenzeichen 15 K 7121/23).

Diese Urteile sind richtungsweisend für betroffene Unternehmen und Selbstständige, die sich gegen unrechtmäßige Rückforderungen wehren möchten.

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Rückforderungen von Corona-Soforthilfen: Wichtige Fristen für Widerspruch und Rückzahlung

Viele Empfänger von Corona-Soforthilfen sehen sich aktuell mit Rückforderungen konfrontiert. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Betroffene die geltenden Fristen genau beachten. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend zu wissen, welche Fristen für Rückmeldungen, Widersprüche und Rückzahlungen gelten – und wie Sie sich mit anwaltlicher Unterstützung gegen unrechtmäßige Forderungen wehren können.

In Nordrhein-Westfalen läuft ein neues Rückmeldeverfahren bis zum 26. Februar 2025 für rund 75.000 Empfänger der Corona-Soforthilfe 2020. Nach der Rückmeldung bleibt ein Zeitraum von drei Monaten ab Bekanntgabe des Schlussbescheids, um zu viel erhaltene Hilfen zurückzuzahlen. In Bayern können Empfänger bis zum 31. Oktober 2024 einen Antrag auf Ratenzahlung oder Erlass stellen.

Für den Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide haben Empfänger einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit. Diese Frist beginnt bereits mit der Zustellung an den prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater), falls dieser den Bescheid erhält.

In wirtschaftlichen Notlagen sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten möglich. Eine nachträgliche Reduzierung oder ein Erlass der Forderung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen mit der Bewilligungsstelle vereinbart werden.

Die Verjährungsfrist für Subventionsbetrug beträgt fünf Jahre, während Nachweise zur Verwendung der Soforthilfe zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

Ein versäumter Widerspruch kann zur bestandskräftigen Rückforderung führen. Ein erfahrener Anwalt für Verwaltungsrecht hilft Ihnen, Fristen einzuhalten, unrechtmäßige Bescheide anzufechten und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine rechtliche Ersteinschätzung!

Rechtsmittel gegen Rückforderungsbescheide: So wehren Sie sich erfolgreich

Viele Empfänger von Corona-Soforthilfen sehen sich Rückforderungen durch Behörden gegenüber. Doch nicht jede Forderung ist rechtmäßig – und Sie haben die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid
In einigen Bundesländern ist vor einer Klage ein Widerspruchsverfahren verpflichtend. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich eingelegt werden. Ein großer Vorteil des Widerspruchsverfahrens ist die aufschiebende Wirkung – während des laufenden Verfahrens ist keine Rückzahlung erforderlich, es sei denn, der Bescheid wurde für sofort vollziehbar erklärt.

Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bleibt der Widerspruch erfolglos oder ist in Ihrem Bundesland kein Widerspruchsverfahren vorgesehen, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen – auch per Fax ist dies möglich. Wenn Sie die Verfahrenskosten nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Finanzielle Hilfebedürftigkeit,
  • Keine mutwillige Klage,
  • Die Erfolgsaussichten der Klage müssen bestehen.

Mehrere Verwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass viele Rückforderungsbescheide rechtswidrig sind. So erklärte das OVG Münster Rückforderungen der Corona-Soforthilfen für unzulässig (Aktenzeichen 4 A 1986/22), und das VG Stuttgart bestätigte den Erfolg von Klagen gegen Rückforderungsbescheide (Aktenzeichen 15 K 7121/23).

Ein Widerspruch oder eine Klage kann Ihnen wertvolle Zeit verschaffen und in vielen Fällen zur Aufhebung der Rückforderung führen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt für Verwaltungsrecht beraten, um Ihre Chancen zu maximieren.

Nachweispflichten bei der Überprüfung von Corona-Soforthilfen – Was Empfänger jetzt wissen müssen

Wer Corona-Soforthilfen erhalten hat, muss bei einer behördlichen Überprüfung umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen. Versäumnisse bei der Einreichung oder Aufbewahrung der erforderlichen Unterlagen können zur vollständigen Rückforderung der Hilfen führen.

Alle relevanten Geschäftsunterlagen müssen 10 Jahre lang ab Gewährung der Soforthilfe aufbewahrt werden. Dazu gehören Belege zum Liquiditätsengpass, Nachweise zur Mittelverwendung sowie Buchführungs- und Steuerunterlagen. Die Bewilligungsstelle kann verschiedene Dokumente zur Überprüfung anfordern, wie Bücher, Belege, Geschäftsunterlagen und spezielle Nachweisformulare, die mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen.

Mehrere Institutionen sind berechtigt, die Verwendung der Soforthilfen zu prüfen. Zu diesen gehören die Bewilligungsbehörde, das zuständige Finanzamt, der Landes- und Bundesrechnungshof, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Europäische Kommission.

Im Rahmen der Überprüfung müssen Empfänger belegen, dass im dreimonatigen Bewilligungszeitraum tatsächlich ein wirtschaftlicher Engpass bestand. Hierfür sind unter anderem Berechnungen der tatsächlich realisierten Einnahmen, der betrieblich notwendigen Ausgaben und der weiteren erhaltenen staatlichen Hilfen im gleichen Zeitraum erforderlich.

Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann die Behörde eine vollständige Rückzahlung der erhaltenen Corona-Soforthilfe verlangen. Eine nachträgliche Einreichung der Unterlagen ist nur in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich.

Unklarheiten oder unrechtmäßige Forderungen? Ein erfahrener Anwalt für Verwaltungsrecht kann Ihnen helfen, die richtigen Nachweise zu erbringen und Rückforderungen abzuwehren. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zahlungserleichterungen bei Rückforderungen von Corona-Soforthilfen – Ihre Möglichkeiten

Betroffene Empfänger von Corona-Soforthilfen haben die Möglichkeit, bei Rückforderungen Zahlungserleichterungen zu beantragen, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Ratenzahlung – Rückzahlung in bis zu 24 Monaten möglich
Es können flexible Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten gewährt werden, in Einzelfällen auch länger. Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Bewilligung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter das verfügbare Einkommen nach Steuern und Lebenshaltungskosten, bestehende finanzielle Verpflichtungen sowie die Vermögensverhältnisse und Liquidität.

Stundung – Zahlungsaufschub bei finanzieller Härte
Die Rückzahlung kann zeitlich verschoben werden, um akute wirtschaftliche Engpässe zu vermeiden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein vereinfachtes Stundungsverfahren, bei dem eine Bestätigung über finanzielle Härte ausreicht. Stundungen können eine kurzfristige Liquiditätsentlastung bieten. Ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Rückforderung ist ebenfalls möglich, wenn die Rückzahlung Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Orientierungswerte für eine Existenzgefährdung sind ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro (nach Steuern) ohne Unterhaltspflichten oder 30.000 Euro Jahreseinkommen mit einem unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Anträge auf Ratenzahlung oder Erlass müssen bis spätestens 31. Oktober 2024 über das Online-Portal eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung umfassen den aktuellen Einkommenssteuerbescheid, Nachweise über weitere Einkünfte sowie Angaben zum liquiden Betriebsvermögen.

Es ist wichtig zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf Zahlungserleichterungen besteht. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Bei bewilligter Ratenzahlung wird ein Zinssatz von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Die Antragstellung erfordert eine präzise Darstellung Ihrer finanziellen Situation. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann Sie dabei unterstützen, die besten Möglichkeiten für Ratenzahlung, Stundung oder Erlass auszuschöpfen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht – Rechtlicher Beistand bei der Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen stellen viele Unternehmen und Selbstständige vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Doch nicht jede Forderung ist rechtmäßig! Als erfahrene Anwälte für Verwaltungsrecht prüfen wir Ihren Bescheid genau und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Unsere Leistungen bei Rückforderungen von Corona-Hilfen

Wir bieten eine umfassende Prüfung des Rückforderungsbescheids. Nicht jede behördliche Entscheidung ist korrekt. Wir analysieren, ob die Rückforderung rechtlich zulässig ist und prüfen dabei, ob die ursprünglichen Förderkriterien korrekt angewendet wurden, ob ein fehlerhafter Schlussbescheid vorliegt oder ob gesetzliche Fristen bzw. Verfahrensfehler übersehen wurden.

Ein Widerspruch kann oft zur Aufhebung der Rückforderung führen. Wir übernehmen die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs innerhalb eines Monats, die rechtliche Begründung, warum die Rückforderung unzulässig ist, und setzen uns dafür ein, dass die aufschiebende Wirkung eintritt, sodass Sie vorerst nichts zurückzahlen müssen.

Wird der Widerspruch abgelehnt, vertreten wir Sie professionell vor Gericht. Wir reichen die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein und vertreten Sie in allen Verfahrensstufen, von der ersten Instanz bis zur Berufung. Unsere Strategieentwicklung basiert auf aktuellen Gerichtsentscheidungen, die Empfängern von Soforthilfen oft gute Erfolgsaussichten bescheinigen.

Falls eine Rückzahlung unvermeidbar ist, helfen wir Ihnen, die finanziellen Belastungen zu minimieren. Wir beantragen für Sie eine Ratenzahlung von bis zu 24 Monaten, eine Stundung zur kurzfristigen Entlastung oder sogar einen Erlass der Forderung, wenn die Rückzahlung Ihre Existenz gefährdet.

Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat – danach kann die Rückforderung nicht mehr angefochten werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie Ihren Rückforderungsbescheid professionell überprüfen!

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