Sparvertrag gekündigt oder Zinsen falsch berechnet?
Wir beraten Sie im Sparer-Skandal
Gut verzinste Bau- und Prämiensparverträge sind Geldinstituten zu teuer geworden. Deshalb kündigen sie die Sparverträge auf breiter Front. Doch viele dieser Kündigungen sind unrechtmäßig – ebenso wie die Zinsberechnungen einiger Sparkassen. Sparer verlieren dadurch bis zu fünfstellige Euro-Beträge.
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Viele Kündigungen sind unrechtmäßig
Zahlreiche Finanzinstitute kündigen ältere, gut verzinste Sparpläne, andere versuchen Kunden zur Kündigung oder zum Tarifwechsel zu drängen. Neben Bausparverträgen sind vor allem Prämiensparverträge betroffen, die von Sparkassen beispielsweise als Prämiensparen flexibel, Vorsorgesparen, Vermögensplan oder VorsorgePlus vertrieben wurden.
Prämiensparverträge – erst beworben, jetzt gekündigt
Über Jahrzehnte hatten Sparkassen diese Sparpläne als ideale Produkte für Vermögensaufbau und Altersvorsorge angepriesen. Bei den massenhaften Kündigungen berufen sich die Finanzinstitute nun auf die andauernde Niedrigzinsphase. Sie argumentieren, dass sie für die Spareinlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) mittlerweile Negativzinsen zahlen müssten. Das mache die Prämiensparverträge für sie zu einem Verlustgeschäft.
Gerichte geben Sparern Recht!
Als gemeinnützige Kreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind Sparkassen dem Gemeinwohl verpflichtet und sollen die allgemeine Vermögensbildung fördern. Dennoch haben von den 381 Sparkassen in Deutschland mittlerweile über 100 Institute gut verzinste Prämiensparverträge gekündigt – bislang mehr als 280.000. Weitere Bankhäuser ziehen nach. Dabei sind viele dieser Kündigungen sind unrechtmäßig.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (14.5.2019, Az. XI ZR. 345/18) scheint den Sparkassen auf den ersten Blick recht zu geben: Sparkassen dürfen langfristige Verträge kündigen – allerdings erst, wenn die höchste vereinbarte Prämienstufe erreicht worden ist. Verträge mit konkret festgelegter Laufzeit, dürfen vor deren Ablauf gar nicht gekündigt werden. Immer mehr Gerichte folgen dieser Rechtsauffassung. Die Aussichten für betroffene Kläger sind also gut!
Betroffene sollten jetzt schnell handeln
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Zinsen jahrzehntelang falsch berechnet – zum Nachteil der Sparer
Nicht nur die unrechtmäßigen Kündigungen sind ein Skandal. Bei vielen Prämiensparverträgen haben die Sparkassen auch die Zinsen falsch berechnet – häufig über die gesamte Laufzeit der Verträge und zum Nachteil der Sparer.
Das Problem: Die Grundverzinsung bei Prämiensparverträgen ist variabel. Bei Vertragsabschluss lag sie vielfach noch bei bis zu 5 Prozent pro Jahr. Im Laufe der Jahre haben die Geldinstitute die Zinsen aber immer wieder gesenkt. Heute beträgt der Zinssatz oft nur noch 0,001 Prozent.
Undurchsichtige Zinsanpassungsklauseln
Nach welchen Kriterien die Sparkassen diese „Zinsanpassungen“ vorgenommen haben, ist für Sparer kaum nachvollziehbar. Denn in den Zinsanpassungsklauseln vieler Verträge sind keine Bedingungen genannt. Stattdessen heißt es oftmals: „Die Spareinlage wird variabel, zurzeit mit x Prozent verzinst.“ Für Details wird auf Aushänge der Sparkasse verwiesen.
Solche ungenauen Klausen hat der Bundesgerichtshof erstmals 2004 für ungültig erklärt (Az. XI ZR 140/03) und zuletzt 2017 (BGH, Urteil vom 14.3.2017, Az. XI ZR 508/15). Dennoch sind zahlreiche Verträge unverändert weitergelaufen. Sparern sind dabei hunderte, in einigen Fällen sogar tausende Euro Zinsen entgangen. Deshalb beschäftigt der Zinsskandal inzwischen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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