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Wer nichts unternimmt, geht leer aus
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Reise-Stornierung wegen Corona
Millionen Deutsche waren voller Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres oder sogar bereits an ihrem Urlaubsziel – doch dann kam Corona. Grenzen wurden geschlossen, Reisende mussten in Quarantäne und die Bundesregierung startete eine Rückholaktion für Reisende. Am 17. März 2020 sprach das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für alle Länder aus – mit gravierenden Folgen: Reiseveranstalter stornierten Pauschalreisen, Airlines cancelten Flüge, Hotels wurden geschlossen. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. In vielen Ländern gilt für Einreisende eine mehrtägige Quarantänepflicht, die einen Urlaub dort kaum möglich macht. „Wie bekomme ich meine Reisekosten zurück? “ fragen sich viele verunsicherten Verbraucher.
Es ist ein Skandal: Es geht um Milliarden Euro
Die Reise-Stornierungen betreffen fast jeden von uns. Reiseveranstalter und Airlines lassen die Verbraucher im Regen stehen. Die Unternehmen schinden Zeit und versuchen ihre Erstattungspflicht auszusitzen. Doch Verbraucher haben einen klaren Rechtsanspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten – und gerade jetzt brauchen viele Menschen dieses Geld dringend. Wir raten allen Betroffenen, sich nicht mit einem Gutschein vertrösten zu lassen, sondern einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Geld oder Gutschein? Ihre Rechte im Überblick.
Storniert der Veranstalter eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Corona-Pandemie oder annulliert die Airline den Flug, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie und der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf hundertprozentige Erstattung der Kosten. Reiseveranstalter müssen innerhalb von 14 Tagen zahlen, Fluggesellschaften binnen 7 Tagen.
Viele Veranstalter versuchen, ihren Kunden Reisegutscheine oder Umbuchungen anzubieten. Diese bergen jedoch ein erhebliches Risiko.
Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen ist das eine unstrittige Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss.
So kommen Sie zu Ihrem Recht:
Sommerurlaub und Individualreisen: Lassen Sie sich beraten
Individualreisende sollten ebenfalls anwaltlichen Rat einholen, denn es ist zu klären, ob im konkreten Fall deutsches Recht oder das Recht des Reiselandes gilt. Hotel- und Ferienhausbuchungen sowie Yachtchartern unterliegen zudem oft dem Mietrecht.
Entschädigen Sie sich für entgangene Urlaubsfreuden
Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen ist das eine unstrittige Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss.
Fragen zu Reise-Stornierungen wegen Corona
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