Corona Reiseabsage
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Wer nichts unternimmt, geht leer aus

Wenn aus Ihrem Traumurlaub wegen COVID19 nichts wird,
sollten Sie Ihr Geld zurückbekommen!

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, mit einem Mahnverfahren oder vor Gericht. Die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern diese Vertragsrecht abdeckt.
Auch die Deckungsanfrage stellen wir für Sie gerne.

Reise-Stornierung wegen Corona

Millionen Deutsche waren voller Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres oder sogar bereits an ihrem Urlaubsziel – doch dann kam Corona. Grenzen wurden geschlossen, Reisende mussten in Quarantäne und die Bundesregierung startete eine Rückholaktion für Reisende. Am 17. März 2020 sprach das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für alle Länder aus – mit gravierenden Folgen: Reiseveranstalter stornierten Pauschalreisen, Airlines cancelten Flüge, Hotels wurden geschlossen. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. In vielen Ländern gilt für Einreisende eine mehrtägige Quarantänepflicht, die einen Urlaub dort kaum möglich macht. „Wie bekomme ich meine Reisekosten zurück? “ fragen sich viele verunsicherten Verbraucher.

Es ist ein Skandal: Es geht um Milliarden Euro

Die Reise-Stornierungen betreffen fast jeden von uns. Reiseveranstalter und Airlines lassen die Verbraucher im Regen stehen. Die Unternehmen schinden Zeit und versuchen ihre Erstattungspflicht auszusitzen. Doch Verbraucher haben einen klaren Rechtsanspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten – und gerade jetzt brauchen viele Menschen dieses Geld dringend. Wir raten allen Betroffenen, sich nicht mit einem Gutschein vertrösten zu lassen, sondern einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Geld oder Gutschein? Ihre Rechte im Überblick.

Storniert der Veranstalter eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Corona-Pandemie oder annulliert die Airline den Flug, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie und der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf hundertprozentige Erstattung der Kosten. Reiseveranstalter müssen innerhalb von 14 Tagen zahlen, Fluggesellschaften binnen 7 Tagen.

Viele Veranstalter versuchen, ihren Kunden Reisegutscheine oder Umbuchungen anzubieten. Diese bergen jedoch ein erhebliches Risiko.
Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen ist das eine unstrittige Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss.

So kommen Sie zu Ihrem Recht:

Beweismittel sammeln

Sammeln Sie „Beweise“. Wichtig sind Informationen zur Stornierung Ihrer Pauschalreise oder Ihres Flugs. Hierzu können Sie entsprechende Mails und Bildschirmfotos abspeichern.

Antrag auf Rückerstattung stellen

Stellen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluglinie einen Antrag auf Rückerstattung Ihrer Reisekosten. Diesen Antrag benötigen Sie bei einem evtl. Rechtsstreit als Nachweis.

Geld erhalten oder klagen

Wenn Sie daraufhin kein Geld zurückerhalten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wie verfügen über umfassende Kompetenz im Bereich Reiserecht und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Sommerurlaub und Individualreisen: Lassen Sie sich beraten

Individualreisende sollten ebenfalls anwaltlichen Rat einholen, denn es ist zu klären, ob im konkreten Fall deutsches Recht oder das Recht des Reiselandes gilt. Hotel- und Ferienhausbuchungen sowie Yachtchartern unterliegen zudem oft dem Mietrecht.

Entschädigen Sie sich für entgangene Urlaubsfreuden

Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen ist das eine unstrittige Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Mehr Infos anzeigen.

Von unseren Kunden ausgezeichnet

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Fragen zu Reise-Stornierungen wegen Corona

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