Corona Reisestornierung – holen Sie sich Ihr Geld zurück
Wir holen Ihr Geld zurück, und zwar sofort!
Wenn aus Ihrem Traumurlaub wegen COVID19 nichts wird oder geworden ist, sollten Sie Ihr Geld zurückbekommen!
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, mit einem Mahnverfahren oder vor Gericht. Die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern diese Vertragsrecht abdeckt. Bereits ab der Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
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Reise-Stornierung wegen Corona
Millionen Deutsche waren voller Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres oder sogar bereits an ihrem Urlaubsziel – doch dann kam Corona. Grenzen wurden geschlossen, Reisende mussten in Quarantäne und Corona Tests machen. Inzwischen spricht das Auswärtige Amt täglich neue Reisewarnungen für Länder aus – mit gravierenden Folgen: Reiseveranstalter stornieren Pauschalreisen, Airlines canceln Flüge, Hotels werden geschlossen. „Und was kann ich jetzt tun, wenn ich meine Reise nicht mehr antreten und mein Geld zurück haben möchte? “ fragen sich viele verunsicherte Verbraucher.
Wenn Sie als Reisender eine Reise von sich aus kostenlos stornieren möchten, muss für ihr Reiseziel eine offizielle Reisewarnung gelten. Sie können auch kostenlos stornieren, wenn wesentliche Teile ihrer Reise gar nicht durchgeführt werden können. Wollen Sie hingegen aus Angst vor Ansteckung oder weil sie einer Risikogruppe angehören, die Reise nicht mehr unternehmen, ist das ein Umstand, den sie selbst zu vertreten haben. Hier wird eine kostenlose Stornierung in der Regel nicht möglich sein.
Reiseveranstalter und Airlines bleiben oft untätig
Die Reise-Stornierungen betreffen fast jeden von uns. Reiseveranstalter und Airlines lassen die Verbraucher im Regen stehen. Sie rühren sich nicht. Oder sie schinden Zeit und versuchen ihre Erstattungspflicht auszusitzen.
Dabei haben Verbraucher einen klaren Rechtsanspruch auf Rückerstattung ihrer Reisekosten! Gerade in Zeiten von Jobverlust und Kurzarbeit brauchen viele Menschen dieses Geld dringend. Wir raten allen Betroffenen, sich nicht mit einem Gutschein vertrösten zu lassen, sondern einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Geld oder Gutschein? Ihre Rechte im Überblick.
Storniert der Veranstalter eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Corona-Pandemie oder annulliert eine Fluggesellschaft den Flug, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie und der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf hundertprozentige Erstattung der Kosten. Reiseveranstalter müssen innerhalb von 14 Tagen zahlen, Fluggesellschaften binnen 7 Tagen.
Viele Veranstalter und Fluggesellschaften versuchen, ihren Kunden Reisegutscheine oder Umbuchungen anzubieten. Damit müssen Sie sich nicht abspeisen lassen. Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen, ist das eine Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss, also ihr gutes Recht.
So kommen Sie zu Ihrem Recht:
Pauschalurlaub oder Individualreise: Lassen Sie sich beraten!
Wir prüfen für Sie kostengünstig und ehrlich, die Erfolgsaussichten einer Klage und ob sich eine Rechtsverfolgung wirtschaftlich für Sie lohnt. Das kommt u.a. darauf an, wie hoch der gezahlte Reisepreis oder die geleistete Anzahlung ist. Wir führen keine unnötigen Prozesse und arbeiten immer im Sinne unserer Mandanten!
Entschädigen Sie sich für entgangene Urlaubsfreuden
Wenn Sie Ihren Reisepreis zurückverlangen ist das eine unstrittige Forderung, der der Veranstalter nachkommen muss.
Fragen zu Reise-Stornierungen wegen Corona
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