Firmengründung in Deutschland für ausländische Unternehmen
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Schritt für Schritt zum Erfolg

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen nach Deutschland expandieren? In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie, worauf ausländische Firmen bei der Gründung einer Niederlassung in Deutschland achten sollten.

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1. Schritt: Beantragung des Geschäftsvisums oder der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

Für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland müssen ausländische Unternehmer sicherstellen, dass die Geschäftsführer während der Gründung auch tatsächlich in Deutschland verweilen dürfen. Je nach Herkunftsland des Unternehmens gelten dabei unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen.

Firmengründung in Deutschland für Unternehmer aus der EU:

Unternehmer aus EU-Staaten sowie aus EWR-Staaten wie Norwegen, Liechtenstein und Island profitieren von der Niederlassungsfreiheit und Gewerbefreiheit, die innerhalb des Schengen-Raums gelten.

Niederlassungsfreiheit: Unionsbürger haben das Recht, sich in jedem EU-Mitgliedstaat niederzulassen und dort zu arbeiten – sei es als Angestellter oder Selbständiger. Dies umfasst die freie Einreise, die Wahl des Wohnsitzes sowie des Arbeitsplatzes oder Studienortes.

Gewerbefreiheit: Bürger aus der EU und dem EWR dürfen in allen Mitgliedsstaaten ein Gewerbe gründen.

Fazit: Unternehmer aus der EU benötigen keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen.

Firmengründung in Deutschland für Staatsbürger aus Drittstaaten:

Für Gründer aus Nicht-EU-Staaten ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um in Deutschland tätig zu werden. Zunächst muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Schengen-Visum: Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland und reicht in den meisten Fällen aus, um alle nötigen Schritte für die Unternehmensgründung zu unternehmen.

Nationales Visum: Wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, ist ein Nationales Visum erforderlich. Gründer, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, müssen dieses Visum nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.

Ausnahmeregelung:
Staatsbürger der folgenden Länder können die Aufenthaltserlaubnis direkt innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde beantragen, ohne ein Nationales Visum zu benötigen:

  • Australien
  • Israel
  • Kanada
  • Japan
  • Neuseeland
  • Südkorea
  • USA

Das Auswärtige Amt stellt eine detaillierte Übersicht der Staaten mit und ohne Visumspflicht zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis:

Eine Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens wird in der Regel erteilt, wenn die Geschäftsidee ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse weckt, positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft zu erwarten sind und die Finanzierung der Gründung durch Eigenkapital, Förderungen oder eine gültige Kreditzusage gesichert ist.

Benötigte Dokumente für die Ausländerbehörde:

  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passbild
  • Krankenversicherungsschutz
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Businessplan mit Finanzierungsplan
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) prüft die Geschäftsidee und das Investitionsvorhaben. Wenn die IHK zustimmt, kann die Gewerbeanmeldung erfolgen.

Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis:

Gründer erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die für maximal drei Jahre gilt. Nach erfolgreichem Verlauf des Unternehmens kann nach Ablauf dieser Frist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Wer bereits fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, hat in der Regel ebenfalls Anspruch auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

2. Schritt: Die passende Rechtsform auswählen und gegebenenfalls einen Gesellschaftsvertrag abschließen

Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland haben ausländische Investoren und Unternehmer die gleiche Freiheit wie deutsche Gründer, die Rechtsform ihres Unternehmens zu wählen. Es stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung, darunter Kapitalgesellschaften wie die AG und GmbH, Personengesellschaften wie die GbR, OHG und KG sowie Zweigniederlassungen, bei denen die Haftung bei der Hauptniederlassung liegt. In manchen Fällen ist es erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, um die Details der Unternehmensstruktur und -führung zu regeln.

3. Schritt: Gewerbe anmelden und Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen

Bevor eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen werden kann, sind sowohl ausländische als auch deutsche Unternehmer verpflichtet, ihre Firma in den entsprechenden öffentlichen Registern zu registrieren.

Gewerbeanmeldung

Jeder Unternehmer muss sein Gewerbe vor der Aufnahme seiner geschäftlichen Tätigkeit beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Stadt oder des jeweiligen Landkreises anmelden. Anschließend erhält der Unternehmer in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.

Handelsregister

Einträge ins Handelsregister sind für die folgenden Rechtsformen verpflichtend:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt über einen deutschen Notar.

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Checkliste für ausländische Unternehmer bei einer Firmengründung in Deutschland:

Für ausländische Unternehmer, die in Deutschland eine Firma gründen möchten, gibt es einige wichtige Punkte, die sie beachten sollten. Zunächst ist es erforderlich, dass der Unternehmer über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Dauer der Firmengründung verfügt. In manchen Fällen kann auch eine längere Aufenthaltsdauer erforderlich sein. Zudem ist eine Gewerbeerlaubnis notwendig, um rechtlich tätig zu werden.

Es ist ebenfalls wichtig, ausreichende Sprachkenntnisse zu besitzen, um den Eintrag ins Handelsregister über einen deutschen Notar vornehmen zu können. Falls dies nicht möglich ist, kann auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Ein Krankenversicherungsschutz muss ebenfalls nachgewiesen werden, um die gesundheitliche Absicherung während der Gründung sicherzustellen.

Ein Businessplan, der auch einen Finanzierungsplan umfasst, ist ebenso von Bedeutung, um die finanzielle Grundlage und die langfristige Strategie der Firma darzulegen.

In der Gründungsphase müssen zudem einige weitere Vorbereitungen getroffen werden, wie die Eröffnung eines Geschäftskontos und der Abschluss von Mietverträgen für Büroräume oder Geschäftsräume. Für Personen ab dem 45. Lebensjahr ist zusätzlich ein Nachweis über die Einzahlung in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung erforderlich.

Diese Schritte sind wichtig, um den Gründungsprozess in Deutschland reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

Wir helfen Ihnen bei Firmengründung in Deutschland für ausländische Unternehmen

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